Anthroposophie        =           Dreigliederung

Impuls - Reaktion - Inkarnation   1919 - 1969 - 2019    Geschichte - Quellen - Material

Erster Teil, Drittes Kapitel:

II.

Die Sphäre der menschheitlichen Verantwortung

(S98)   Wenden wir uns nun der zweiten, menschheitlichen Sphäre der moralischen Verantwortung zu, die heute der einzelne Mensch trägt. Sie hat ihn - gemäß den einleitenden Bemerkungen dieses Kapitels - durch das Christusereignis zuzuwachsen begonnen; ihr Vorhandensein hat aber erst mit dem allmählichen Aufgehen des durch dieses Ereignis der Menschheitsentwicklung eingepflanzten Samens, das heißt also erst seit dem Aufgang der neueren Zeit sich deutlich zu bezeugen angefangen. Und zwar ist dies durch Phänomen geschehen, durch die sich diese Zeit charakteristisch von früheren unterscheidet.

   Wir wiesen weiter oben darauf hin, wie in älteren Epochen die Impulse für die Gestaltung des Menschheitslebens von der durch das Mysterienwesen repräsentierten geistigen Führung der Menschheit ausging. Es geschah dies entweder unmittelbar durch die Mysterienpriesterschaft selbst oder mittelbar durch weltliche Herrscher, die durch jene beraten, inspiriert und zu ihren Taten impulsiert wurden. Die altägyptischen Pharaonen waren Priester und Herrscher in einer Person. In einigen der römischen Cäsaren traten diese Verhältnisse in einem Zerrbilde noch einmal auf, indem sich diese mit Gewalt die Einweihung in die damaligen Mysterien erzwangen. Im christlichen Mittelalter spielten Kirche und Papsttum eine ähnliche Rolle wie in vorchristlicher Zeit das Mysterienwesen. In der neueren Zeit versuchte der Jesuitenorden, dessen Mitglieder durch ihre Exerzitien eine quasi-Einweihung erlangten, noch einmal diese Art von geistiger Lenkung und Impulsierung der Geschichte zu erneuern, indem sie als Beichtväter und Berater der Fürsten die Entschlüsse und Entscheidungen derselben bestimmend zu beeinflussen suchten. Schließlich vermochten noch einzelne Herrscher aus den Fähigkeiten heraus, die sie ihrer Blutsabstammung verdankten, der Lebensgestaltung ihrer Völker Impulse zu verleihen, die dem Fortgang der geschichtlichen Entwicklung entsprachen.

   Daneben sehen wir aber ein ganz Anderes. Seit dem Beginn der neueren Zeit greifen in stets zunehmendem Maße Persönlichkeiten gestaltend und umgestaltend in die Geschichte und damit in das Leben der Menschheit ein, die ohne amtliche Kompetenz geistlicher oder weltlicher Art, ohne entsprechende abstammungsmäßige Voraussetzungen, rein aus ihrem Gewissen, aus ihrem Verantwortungsgefühl heraus dazu getrieben werden. Für sie ist der moralischen Verantwortung, die sie sich auferlegt fühlen, noch nicht damit Genüge getan, daß sie ihre persönlichen Obliegenheiten pflichtgemäß erfüllen; diese verlangt vielmehr von ihnen, daß sie darüber hinaus sich einsetzen für eine (S99) Gestaltung oder Umgestaltung des Menschheitslebens auf dem einen oder anderen Gebiete im Sinne der moralischen Ideale, die ihnen für das betreffende Gebiet gefordert erscheinen. Eine tieferliegende und umfassendere Verantwortung treibt sie zu ihren Taten an. Und ein Blick auf die neuzeitliche Geschichte zeigt, daß die wirklich vorwärtsführenden Impulse, die der Lebensgestaltung der Menschheit in den letzten Jahrhunderten verliehen wurden, immer ausschließlicher aus dieser Quelle geflossen sind. Es hängt dies mit einem zweifachen Umstand zusammen. Einerseits mit der Tatsache, daß bewußt erfaßte Gedanken für die Impulsierung menschlichen Handelns in dieser Zeit eine immer größere Bedeutung erlangen. Dies zeigt sich an der zunehmenden Macht, welche für die Gestaltung des kulturellen, politischen , sozialen Lebens von "Ideologien", politischen Programmen und dergleichen ausgeht. Die andere Tatsache ist diese, daß die unteren Schichten der Bevölkerung (Bürgertum, Proletariat) sowohl im Ganzen wie in einzelnen ihrer Angehörigen im Lauf der neueren Geschichte immer mehr zu geschichtebestimmender Wirksamkeit aufsteigen.

   Ein erster Schub von solchen Persönlichkeiten, die aus dem Erfühlen einer über das Persönliche hinausgehenden moralischen Verantwortlichkeit zu geschichtsgestaltenden Taten impulsiert wurden, darf in den verschiedenen Vertreter der kirchlichen Reformationsbewegung des 15./16. Jahrhunderts gesehen werden: Männer wie Hus, Savonarola, Luther, Zwingli, Calvin, Knox und andere gehören zu ihnen. Prototypisch für sie alle wird immer Luther bleiben in der Art, wie er im Beginne der deutschen Reformationsbewegung sich aus der Kraft seines Gewissens und das heißt seines Ichs heraus gegen die Macht der höchsten geistigen und weltlichen Autoritäten seiner Zeit behauptet und einer Neugestaltung des religiösen Lebens die Bahn gebrochen hat.

   Einen zweiten Schub bildet die Reihe jener Geister, welche die politischen Revolutionen des 17. und 18. Jahrhunderts teils durch ihr Wirken vorbereitet, teils an ihrer Durchführung sich führend beteiligt haben: Gestalten wie Cromwell und Milton, Rousseau und Montesquieu, Lafayette und Mirabeau und andere. Einem dritten schließlich gehören all jene an, welche im 19. Jahrhundert der Lösung der sozialen Frage, wie sie die Entstehung des Industrialismus mit sich brachte, in irgendeiner Art ihr Leben, Denken und Schaffen gewidmet haben wie etwa R.Owen in England, St.Simon, Fourier und L.Blanc in Frankreich, Marx und Lasalle in Deutschland, Krapotkin und andere in Rußland. Aber auch Gestalten wie Pestalozzi, der große Erzieher, Henri Dunant, der Schöpfer des Roten Kreuzes, Fl.Nightingale, oder in unserem Jahrhundert F.Nansen und A.Schweitzer wären in diesem Zusammenhang zu nennen. Sie alle haben, aus dem Empfinden einer höheren als nur für ihr persönliches Leben bestehenden Verantwortung heraus (S100) Initiativen ergriffen, durch welche für verschiedenste Lebensgebiete oder Menschenkreise segensreiche, der Menschenwürde entsprechende Bewegungen und Schöpfungen ins Leben getreten sind.

   Im Hinblick auf das, was durch solche Gestalten als Sphäre einer umfassenden, menschheitlichen Verantwortlichkeit des Einzelnen in unserer Zeit sichtbar und wirksam geworden ist - mochten auch ihre Bestrebungen im Konkreten den betreffenden Forderungen gegenüber noch so unzureichend sein -, hat es Rudolf Steiner ("Die Geschichte des Imperialismus", 26.8.1922/GA305) als die weltgeschichtliche Forderung der Gegenwart bezeichnet, daß "alle Menschen als Einzelne in die Geschichte eintreten können" (S105. Diesem Satz stellte er freilich als ihn ergänzenden den anderen gegenüber, daß der heutige Mensch ein inneres Recht dazu, sich als Individualität zu fühlen, nurmehr dann besitze, wenn er sich zugleich als Angehöriger der ganzen Menschheit und damit für deren Wohl und Wehe als mitverantwortlich fühlt (S113).

   Aus dieser Forderung ergibt sich allerdings, wenn ihre Erfüllung nicht zum Unheil ausschlagen soll, die Konsequenz, daß eine Einsicht in den wesenhaften inneren Gang der Geschichte und damit in die charakteristischen Aufgaben, die der je gegenwärtigen Epoche innerhalb des Ganzen derselben zukommen, von unserer Zeit an errungen und prinzipiell jedermann zugänglich gemacht werde. Sonst wird immer wieder die Gefahr drohen, daß bestimmte Einzelne - wie sie in neuerer Zeit in Gestalten wie etwa Robespierre, Napoleon, Mussolini, Hitler und anderen aufgetreten sind -, kleinere oder größere Teile der Menschheit in Bahnen hineinzwingen, die dem Gesetz ihrer Entwicklung zuwiderlaufen, und diese dadurch in die furchtbarsten Katastrophen stürzen. Wir kommen hiermit - vom Aspekt des Willens aus - auf das zurück, was wir vom Gesichtspunkt des Erkennens aus bereits im ersten Band dieses Werkes ersichtlich zu machen versuchten: daß die wesentliche Aufgabe, die gerade unserer Zeit aus der inneren Struktur der Gesamtgeschichte heraus gestellt ist, darin liegt, eine Erkenntnis der Geschichte zu erringen, die deren innere Gesetzmäßigkeit zu erfassen vermag (III.3 Struktur der Zeit). Wir haben im ersten Band ja auch schon darzutun versucht, daß eine solche Erkenntnis nur geschöpft werden kann aus einer wahrhaften Erkenntnis des Menschenwesens selbst, und daß ihre Grundlagen in unserem Jahrhundert gezimmert worden sind durch die "Wissenschaft vom Wesen des Menschen", wie sie seit dessen Beginn von Rudolf Steiner entwickelt worden ist. Einen Beitrag zur Ausgestaltung solcher Geschichtserkenntnis auf diesen Grundlagen zu leisten, bildet ja die Absicht, die mit diesem Werk verfolgt wird.

   Ein Symptom dafür, daß in elementarischer Art die Notwendigkeit bereits empfunden wurde, die Menschen unserer Zeit mit einem Wissen von dem Gang der Geschichte auszurüsten, darf in der (S101) Tatsache gesehen werden, daß seit etwa anderthalb Jahrhunderten "Geschichte" als Lehrfach zu einem Bestandteil des allgemeinen Schulunterrichts geworden ist. Dadurch wird heute schon jeder, der auch nur eine mittlere Schulbildung durchmacht, im Verlauf derselben ein- oder zweimal gleichsam durch die ganze Weltgeschichte hindurchgeführt. Freilich bleiben die betreffenden Darstellungen heute noch fast ganz am Äußerlichen derselben haften, abgesehen von den konfessionell oder national bedingten Verengungen und Verzerrungen, in denen sie dargeboten werden. Zu den wichtigsten Aufgaben jener Umgestaltung des Schul- und Bildungswesens, die unsere Zeit verlangt, gehört daher auch eine Vertiefung des Geschichtsunterrichtes in dem Sinne, wie sie durch die Geisteswissenschaft möglich wird. Nur dadurch wird den Heranwachsenden künftig durch die Schule wenigstens eine entschiedene Empfindung von dem Gang der Geschichte und damit von der Stellung, die ihre eigene Epoche innerhalb desselben einnimmt, mit auf den Lebensweg gegeben werden können.

   Mit all dem ist noch eine weiteres verknüpft. Wir haben an früherer Stelle darauf hingewiesen, wie die Gebote, welche in alten Zeiten die Eingeweihten der Mysterienstätten ihren Mitmenschen als den Ausdruck des Götterwillens übermittelten, nicht nur das moralische Leben im engsten Sinne betrafen, sondern sich auch auf die Ordnung des Gemeinschaftslebens bezogen. Moralgebot und "Staatsgesetz" waren noch nicht voneinander geschieden. Das bedeutete, daß auch die soziale Struktur - Kastensystem, Stände-Ordnung - als gottgewollt galt und damit außer aller Diskussion stand. Sich ihr zu fügen, war für den Einzelnen selbstverständliche Pflicht. Gegenstand einer Frage konnte nur werden, ob und wie unter bestimmten Umständen ein Einzelner dem geltenden Gebot Folge zu leisten habe. Hatte er sich unzweifelhaft und schwerwiegend gegen die bestehende Ordnung vergangen, so trafen ihn noch im Mittelalter Ächtung und Bannfluch - was soviel bedeutete, wie daß er aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschieden und für vogelfrei erklärt wurde. Es war dies nicht nur eine juristische, sondern zugleich eine moralisch-religiöse Verurteilung.

   Im Fortgang der Entwicklung bis zur Gegenwart haben sich diese Verhältnisse in ihr Gegenteil verkehrt. Fragwürdig ist inzwischen die soziale Ordnung als solche geworden. Denn ihre heutige Gestalt ist keineswegs eine solche, die ursprünglich aus den Entwicklungsbedingungen unserer Zeit - etwa vermöge einer gegenwartsgemäßen Initiationserkenntnis - herausgeschöpft wäre. Sie stellt vielmehr ein Konglomerat von Stücken dar, die den verschiedensten Perioden einer älteren und jüngeren Vergangenheit entstammen. Die Institutionen unseres religiösen und wissenschaftlichen Lebens tragen noch großenteils das Gepräge, das ihnen das Mittelalter verliehen hat; in unseren Schulen lebt teilweise noch das Bildungsideal der Epoche des Humanismus fort; unsere staatlichen Einrichtungen bewahren, (S102) trotz der Demokratie, deren wir uns rühmen - noch manches Erbstück aus der Zeit des Absolutismus, und in unserem Wirtschaftsleben haben sich noch viele Usancen aus der Ära des bürgerlichen Liberalismus des 19. Jahrhunderts erhalten. Wer nicht ganz nur in seinen persönlichen Angelegenheiten aufgeht oder in überlieferten Vorstellungen befangen ist, sondern sich einen offenen Blick und Sinn für die Gegenwartsverhältnisse und -bedürfnisse errungen hat, dem kann es nicht mehr verborgen bleiben, daß die Umwälzungen, welche die geschichtlichen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit, vor allem aber die Errungenschaften der Technik auf allen Gebieten des Lebens mit sich gebracht haben, eine tiefgreifende Neugestaltung unserer ganzen Gesellschaftsordnung fordern. Von den Postulaten, die sich hinsichtlich des Bildungswesens sowohl für die Heranwachsenden wie für die Erwachsenen stellen, war schon im vorangehenden Abschnitt die Rede. Das Nationalstaatsprinzip und im Zusammenhang damit die übersteigerte Idee der staatlichen Souveränität, wie die letzten Jahrhunderte sich mit sich gebracht haben, erweist sich deutlich als durch die Entwicklung überholt. Ebenso aber hat sich das Ideal des Wohlfahrtsstaates mit bürokratisch verwalteter Planwirtschaft und staatlicher Reglementierung des internationalen Handels als im Widerspruch mit wahrhaft menschenwürdigen Lebensbedingungen stehend erwiesen. Aber auch die bestehenden Eigentumsverhältnisse in bezug sowohl auf Grund Boden wie auf technische Produktionsmittel sowie das heutige Lohnsystem sind einer Umgestaltung bedürftig. Wir haben damit nur einige wenige Probleme herausgegriffen. Daß der Kommunismus marxistisch-leninistischer Prägung nicht die Lösung aller dieser Aufgaben darstellt, für die er sich hält, beweisen zwar die Verhältnisse in den von ihm beherrschten Ländern mit hinlänglicher Eindringlichkeit. Daß er aber ohne das Vorhandensein der Notwendigkeit einer sozialen Neugestaltung nicht zu der Herrschaft und Ausbreitung hätte kommen können, die er heute erlangt hat, läßt sich ebenso wenig bestreiten. Die neuen Ordnungsprinzipien, deren das soziale Leben bedarf, lassen sich ihm aber heute nicht mehr, wie in alten Zeiten, von "oben" bzw. "außen" her aufprägen und dann durch bloßen Gehorsam der ihnen Unterworfenen am Leben erhalten. Sie können vielmehr nur von "unten" herauf: durch die Erkenntnisbemühungen der Einzelnen erarbeitet und gefunden werden. Und sie können nur dadurch in die Lebenspraxis übergehen, daß eine hinreichende Zahl von Zeitgenossen sich die betreffenden Erkenntnisse aneignet und sich aus ihrem über das Persönliche hinausreichenden Verantwortlichkeitsgefühl heraus tatkräftig für ihre Verwirklichung einsetzt. Und auch ihr Fortbestand läßt sich nur in der Weise gewährleisten, daß die Mehrzahl aller Einzelnen aus diesem Verantwortungsgefühl heraus ihr Verhalten täglich von neuem an den entsprechenden Erkenntnissen orientiert. Geschähe dies nicht, so müßten die neuen Ordnungsprinzipien, selbst wenn sie die "richtigen",(S103) von unserer Zeit wahrhaft geforderten und auf rechtmäßige Weise realisiert worden wären, sich in kurzer Zeit in ihr Gegenteil verkehren.

   Auf dieses Feld der sozialen Neugestaltung bezieht und erstreckt sich also in erster Linie die Sphäre der menschheitlich überpersönlichen Verantwortung, die heute allen Einzelnen auferlegt ist - im schärfsten Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen gerade dieses Gebiet des Wirkens den Repräsentanten der geistigen Führung vorbehalten war. Hierin liegt es begründet, daß in neuerer Zeit alle diejenigen, die aus ihrer individuellen Bemühung heraus Ideen für die politische oder soziale Neugestaltung des Menschheitslebens glaubten gefunden zu haben, welche die Entwicklungsforderungen desselben erfüllen, sich durch Wort und Schrift an die breite Öffentlichkeit gewandt und Volksbewegungen, vielfach in Parteibildungen organisiert, ins Leben zu rufen versucht haben, um sie zur Verwirklichung zu bringen. Als diejenigen Ideen, die das Leben der Menschheit selbst für seine soziale Neugestaltung in unserem Jahrhundert fordert, haben wir bereits im ersten Band dieses Werkes (S279ff III.6 Der soziologische Aspekt) aus dem inneren Gang der neueren Geschichte heraus jene zu begründen versucht, die Rudolf Steiner als die einer "Dreigliederung des sozialen Organismus" entwickelt hat. Hier sei hierzu lediglich noch erwähnt, daß er - in Analogie zu dem, was oben über die notwendige Vertiefung der Geschichtsanschauung schon für den Schulunterricht gesagt wurde - in seinem Buch "Die Kernpunkte der sozialen Frage" (1919), in welchem er diese Ideen der Öffentlichkeit unterbreitete, es auch als eine Notwendigkeit bezeichnet hat, daß die darin aufgewiesene Struktur des sozialen Organismus, in geeigneter Darstellung, künftig ebenso zum Gegenstand des allgemeinen Schulunterrichts werde, wie es seit langem zum Beispiel die vier Rechnungsarten geworden sind. Denn nur dadurch wird jenes Bewußtsein von den Lebensbedingungen des sozialen Körpers entstehen können, das die Voraussetzung nicht nur für die Durchführung, sondern auch für den Fortbestand der fällig gewordenen sozialen Neugestaltung bildet.

   Die Verantwortung für die gesunde, menschenwürdige und jeweils entwicklungsgemäße Gestaltung des Menschheitslebens ist in unserer Zeit an die einzelnen Menschen als solche übergegangen. Diese sind die einzig legitimen und tauglichen Anwälte und Garanten derselben geworden. Das Gegenstück hierzu bildet die Tatsache, daß alle Institutionen, die im Lauf der Geschichte als nähere oder entferntere Abkömmlinge jener entstanden sind, die einstmals die geistige Führung der Menschheit repräsentierten - Institutionen wie Kirchen, Staaten, Überstaaten (Völkerbund, Uno) usw. -, die Tauglichkeit, wirkliche Menschheitsinteressen zu vertreten und zu wahren, in unserer Zeit immer mehr verlieren. Entweder sie erliegen der Gefahr, sich Selbstzweck zu werden und sich dadurch dem ursprünglichen Zweck, dem sie zu dienen bestimmt waren, zu entfremden - wie wir dies bei den verschiedenen christlichen Kirchen-(S104)organisationen sehen -, oder sie geraten unter die Herrschaft von Partikularinteressen einzelner ihrer Glieder, wie dies beim  und bei der Uno geschehen ist. Daß die Einzelstaaten bloß ihre Eigeninteressen vertreten, ist schon durch ihre nationale Begrenztheit bedingt - wobei wir noch ganz von den verschiedenen Standes- oder Klasseninteressen absehen, denen sie im Westen und im Osten heute dienstbar sind.

   Die Belange der Gesamtmenschheit und damit die rein menschlichen Interessen sind heute nur in der Hut von Einzelmenschen wahrhaft geborgen - freilich nur von solchen, die ihr höheres Ich in sich erweckt haben. Denn dieses ist, obwohl individuell, doch zugleich ein universell-menschheitliches Wesen - geht es doch im Lauf seiner Inkarnationen durch die ganze Geschichte und damit durch die verschiedensten Hautfarben, Völker, Stände, Berufe usw. hindurch. Das alles bedeutet selbstverständlich keineswegs, daß die genannten Institutionen abzuschaffen wären - wie es zum Beispiel Marx noch hinsichtlich des Staates als Zukunftsideal vorgeschwebt hat. Es bedeutet lediglich, daß in Organisationen und Institutionen, welcher Art immer sie sein mögen, nur so viel Menschlichkeit und menschlicher Gehalt wirksam sein kann, als einzelne Menschen, die in ihnen tätig sind, in sie hineintragen. Denn der Schwerpunkt des Menschheitslebens hat sich in unserer Zeit in das Innere der Einzelmenschen verlagert. Die Verhältnisse haben sich auch in dieser Beziehung ins Gegenteil der früheren verkehrt. Einstmals galt: Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den (dazu nötigen) Verstand. Der Einzelne wurde durch sein Amt geistig inspiriert - durch die Institution, die er verwaltete, geistig getragen, weil der Geist noch mehr oder weniger als ein kollektiver wirkte. Heute gilt: wer ein Amt bekleidet, kann in diesem nur so viel Menschlichkeit betätigen, wie er als Individualität mit hineinbringt. Ja, er muß, selbst unter normalen Verhältnissen, diesem sogar in der Regel die Möglichkeit mühsam abringen, die mitgebrachte Menschlichkeit zu betätigen. Er muß aus seiner Individualität heraus sein Amt mit einem menschlichen Gehalt erfüllen. Geschieht das nicht, so droht Böses, weil Institutionen, wie oben gesagt, heute durch sich selbst nur mehr Selbst- oder Partikularzwecke verfolgen. Als gut aber kann heute nur mehr gelten, was vom Geiste des Rein-Menschlichen, das zugleich das Universell-Menschliche ist, impulsiert wird, und was durch das Gewissen bzw. die moralische Phantasie des Einzelnen sich kundgibt. Es ist dies das Gegenstück dazu, daß die Untertänigkeit gegenüber von außen kommenden Geboten, die früher als das Gute galt, heute sich in Böses wandelt, weil zum Guten das geworden ist, was im je eigenen höheren Ich als individuell-universelle Idee des Handelns aufleuchtet.

   Hier - vom sozialen Aspekt her betrachtet - zeigt sich die andere Seite dieses Tatbestandes. Hatten wir an früherer Stelle zu sagen, das Gute sei die aus der Individualität, aus dem höheren Ich geborene (S105) Idee des Handelns, so müssen wir hier sagen: es ist die aus dem Geiste der Menschheit, des Rein-Menschlichen gezeugte. Es gibt in unserer Zeit keine Volks-, keine Standes-, keine Staatsmoral mehr, nur eine reinmenschliche-menschheitliche Moral. Sie ist jeder der genannten anderen übergeordnet, besser gesagt, an die Stelle jeder anderen getreten - und ihr Organ, ihr Vertreter ist das Gewissen des Einzelnen. Es geht daher heute nicht mehr an, sich zur Rechtfertigung seines Handelns auf Befehle oder Vorschriften zu berufen, die man als Untergebener von äußeren Behörden, seien sie kultureller, staatlicher oder wirtschaftlicher Art, zu befolgen gehabt habe, sofern diese gegen die Forderungen des Rein-Menschlich-Menschheitlichen verstoßen, die im Innern durch die Stimme des Gewissens vernehmbar werden. Das war in älteren Zeiten noch möglich, da überhaupt noch von äußeren Instanzen bestimmt wurde, was für den Einzelnen als gut zu gelten hatte. Heute wird von diesem - wenigstens gemäß dem tieferen Empfinden der gegenwärtigen Menschheit - verlangt, daß er sein eigenes Gewissen als die oberste Instanz betrachte, der er untersteht. Freilich widersetzen sich heute noch alle äußeren Institutionen und Organisationen aufs heftigste dem Zur-Geltung-Kommen dieser Empfindung. Sie suchen jede Regung der Eigenverantwortlichkeit zu ersticken und die Einzelnen immer mehr in bloße Räder ihrer Herrschafts- und Verwaltungsmaschinerien zu verwandeln. Und so bildet auch ein charakteristisches Symptom gerade unserer Gegenwartsverhältnisse die weit verbreitete Scheu des Einzelnen, Verantwortungen zu übernehmen, bzw. das Bestreben, diese den jeweils übergeordneten Instanzen oder den bestehenden Vorschriften zuzuschieben. Dieses Phänomen weist aber nicht minder deutlich auf das hin, was unsere Zeit eigentlich verlangt. Es stellt gleichsam das negative Gegenbild, die Hohlform dar, in der diese Forderung sich offenbart.

   Weil im Gewissen des Einzelnen heute eine moralische Verantwortung vernehmbar wird, die er gegenüber der Menschheit trägt, darum - und hierin liegt ein bedeutsames Symptom für diesen Tatbestand - ist in unserer Zeit auch der Begriff eines entsprechenden Verbrechens aufgekommen, das frühere Zeiten nicht gekannt haben: des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß von 1945 war es das erste Mal in der Geschichte, daß führende Funktionäre eines Staates ausdrücklich wegen solcher Verbrechen angeklagt und teilweise zum Tode verurteilt worden sind. Gewiß waren die Rechtsgrundlagen dieser Prozesse sehr fragwürdig. Erstens war es ein Gericht von Siegern über Besiegte. Zweitens waren die Richter selbst keineswegs von solcher Schuld frei, wie sie den Angeklagten zur Last gelegt wurde. Drittens existierte kein Gesetzbuch, das der Urteilsfindung hätte zugrundegelegt werden können. Obwohl aus allen diesen Gründen der Prozeß nur ein Zerrbild dessen sein konnte, was eigentlich hätte geschehen müssen, war er dennoch ein bedeutsames (S106) geschichtlich symptomatisches Faktum. Er zeigte, welche Macht heute die Auffassung erlangt hat, daß es eine moralische Verantwortung rein menschlicher Art gibt, der auch politische Souveräne unterstehen, und daß auch die Untergebenen der letzteren durch Befehle, die sie von ihnen erhalten, für Verbrechen nicht entschuldigt werden, die sie gegen die Menschheit verüben. Allerdings waren auch die Verbrechen, über die hier Gericht gehalten wurde, nicht nur von besonders scheußlicher Art, sondern geradezu dadurch gekennzeichnet - und insofern ebenfalls ausgesprochene Gegenbilder dessen, was in unserer Zeit moralische Forderung geworden ist -,  daß in ihnen eine bewußte und grundsätzliche Negation des Menschen im Menschen, ein programmatischer Antihumanismus sich auslebte. Selbstverständlich sollen hier nicht die unsagbar schweren, vielfach über Menschenkraft gehenden Gewissenskonflikte bagatellisiert werden, in die während des zweiten Weltkriegs au seiten aller an ihm beteiligten Mächte unzählige Einzelne verwickelt wurden durch den Widerstreit zwischen den Pflichten ihres Amtes und den Forderungen ihres Gewissens. Unendliche Tragik ist in dieser Beziehung während dieser Zeit durchlitten worden. Hier geht es nicht darum, irgend jemand zu verurteilen oder zu entschuldigen, sondern lediglich darum, die Forderungen herauszuarbeiten, welche die Entwicklungsbedingungen unserer Zeit stellen.

   Erneute und höchste Aktualität hat diese ganze Problematik inzwischen erlangt durch die Atomrüstung, wie sie seit dem Ende des zweiten Weltkriegs aufgekommen ist.

   Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die Versuchsexplosionen, die im Zusammenhang mit dieser Rüstung in Ost und West durchgeführt worden sind und noch durchgeführt werden, Verbrechen gegen die Menschheit darstellen - ist doch von wissenschaftlicher Seite hinlänglich nachgewiesen worden, welche Schädigungen der Gesundheit nicht nur für die gegenwärtig lebende Menschheit, sondern vor allem auch für ihre Nachkommenschaft durch sie verursacht worden sind. Albert Schweitzer wird nicht müde, zu betonen, daß diese Versuchsexplosionen in eindeutiger Weise die Bestimmungen des Völkerrechts verletzen. Dennoch werden die Urheber dieser Verbrechen: die Regierungen der großen Mächte, nicht zur Rechenschaft gezogen. Denn im "kalten Krieg", der gegenwärtig geführt wird, gibt es noch keine Sieger und noch keine Besiegten. Es bleibt vorläufig nichts anderes übrig, als Mahnungen, Warnungen, Petitionen, Proteste an die betreffenden Regierungen und an die Weltöffentlichkeit gelangen zu lassen - wie solche denn auch im Laufe der letzten Jahre in großer Zahl und in eindrucksvollster Weise durch Angehörige fast aller Völker zustandegekommen sind. Es käme der schlimmsten Verleumdung derjenigen gleich, die solche Aktionen unternommen haben, wenn diese nur ihrer Angst um ihr eigenes und um das Leben ihrer unmittelbaren Angehörigen zugeschrieben würden. Sie entstammen vielmehr ganz (S107) unzweifelhaft der Sphäre jener menschheitlichen Verantwortung, die dem Einzelnen in unserer Zeit zugewachsen ist und die sich hier - angesichts der ungeheuren Bedrohung - wohl zum erstenmal in weitesten Kreisen mit Entschiedenheit ans Licht des Bewußtseins ringt.

   Auf dem IV. Internationalen Kongreß gegen Atom- und Wasserstoffbomben und für Abrüstung in Tokio (August 1958) brachte der, eingangs dieses Bandes bereits erwähnte Schriftsteller Günther Anders einen Antrag und Entwurf eines "Moralkodex im Atomzeitalter" ein, mit der Begründung: "Da wir heute in einer total neuen, unvorhergesehenen, in ihren Effekten unabsehbaren Welt leben; in einer Welt, in der Entfernungen abgeschafft sind, dagegen die Möglichkeit einer selbstgemachten Apokalypse droht, gibt es Forderungen, die nie zuvor formuliert worden sind, nie zuvor formuliert zu werden brauchten, nie zuvor hätten formuliert werden können. Diese Forderungen, die in das zeitgenössische Moralbewußtsein noch nicht eingegangen sind, verlangen nach "Formulierung" (G.Anders: Der Mann auf der Brücke, München 1959 S26ff). Dieser Antrag gelangte wenigstens auch zur Annahme, daß er die Formulierung eines Appells durch den Kongreß zur Folge hatte, in welchem die Erzeugung, Erprobung und Anwendung der Massenvernichtungsmittel moralisch verurteilt wird. "Da gewisse Regierungen" - so heißt es darin weiter - "diesem Prinzip nicht nachkommen, hat jedermann die Pflicht, teils durch Information, teils durch Druck auf die Regierungen zur Beendigung dieses Zustandes das seine beizutragen. Wir formulieren diesen Appell im Bewußtsein, daß wir eine einzige Menschheitsfamilie bilden; und im Gefühle der Ehrfurcht vor dem Leben des Menschen und vor dem Leben überhaupt."

   Demgegenüber behaupten zwar die Repräsentanten der gegenwärtigen Regierungen immer wieder, das Problem der Atomrüstung sei kein moralisches, sondern ein politisches und falle daher in den Bereich ihrer Zuständigkeit, da sie die Verantwortung für das Wohl und Wehe ihrer Staaten bzw. Nationen tragen. Mit dieser Begründung wurde vor einigen Jahren in Westdeutschland eine Volksbefragung über Atomrüstung auf Antrag der Regierung vom Parlament abgelehnt. Nun ist allerdings richtig, daß vom Standpunkt der politischen und militärischen Macht aus, so wie die Verhältnisse mit dem Ausgang des zweiten Weltkriegs sich gestaltet haben, die Regierungen wenigstens der hauptsächlichsten Weltmächte hinsichtlich der Atomrüstung sich in einer gewissen Zwangslage befinden. Dennoch bildet der Standpunkt der Macht nur einen Aspekt des Problems der Atomrüstung, demgegenüber der moralische Aspekt desselben, der jeden Menschen angeht, eine nicht geringere Berechtigung behauptet. Denn schon die Schädigung der Menschheitsgesundheit, wie sie durch die Explosionstests verursacht wird, überschreitet durchaus den (S108) überschreitet durchaus den Umfang der Mandate, mit denen die Regierungen von ihren Nationen betraut sind. Darin kommt eben nur die Tatsache zum Ausdruck, daß die Explosionstest gar keine "Versuche" im eigentlichsten Sinne des Wortes sind, da sie ja nicht in geschlossenen Räumen sich abspielen, und ebenso die Nuklearwaffen in Wahrheit gar keine "Waffen" sind, die im Kampf gegen Kombattanten verwendet werden, sondern Massenvernichtungsmittel, durch welche ganze Bevölkerungen ausgetilgt werden können. Daher ist der "Atomkrieg" auch kein Krieg mehr, in dem es Feldzüge und Schlachten, Sieg und Niederlage, Sieger und Besiegte gibt, sondern eine Orgie gegenseitiger Vernichtung, welche die Existenz der ganzen Menschheit auszulöschen droht. Zu entscheiden, ob es dazu kommen soll oder nicht, kann nicht Sache bloß der Regierenden sein; denn das ist eine Frage, die weit über den Bereich der Politik hinausgeht.

   Daß die Frage der Atomrüstung aber sogar noch weit mehr eine moralische als eine politische ist, erhellt schließlich aus folgenden Tatsachen. Nach Lage der heutigen Verhältnisse wird eine nukleare Abrüstung zwar, wenn überhaupt, nur durch zwischenstaatliche Verträge zustandekommen können. Damit aber wäre das Problem, um das es heute in Wahrheit geht, noch keineswegs gelöst. Denn nachdem die Menschheit sich der Herrschaft über die Atomenergie einmal bemächtigt hat, wird sie diese auch ohne Krieg, für friedliche Zwecke immer weiter ausbauen. Damit aber taucht bei jedem künftigen Krieg zwischen den Großmächten die Gefahr des Atomkriegs von neuem auf. Da der Atomkrieg aber kein wirklicher Krieg mehr ist, sondern die ganze Menschheit mit Vernichtung bedroht, so bedeutet dies, daß auf der Stufe, welche die Entwicklung der Technik und der politischen Weltmachtverhältnisse heute erreicht hat, der Krieg als Mittel der Entscheidung politischer Konflikte sich ad absurdum geführt hat und daher nicht mehr in Betracht kommt. Das heißt aber nichts geringeres, als daß die Menschheit heute sich vor die Forderung gestellt sieht, künftighin auf den Krieg, das heißt auf den bewaffneten Konflikt grundsätzlich zu verzichten. Denn ein solcher wird nicht mehr den Charakter von militärischen Operationen, sondern von technischen Vernichtungsaktionen tragen. Dieser Verzicht bedeutet aber eine moralische Aufgabe, wie sie der Menschheit noch kaum jemals gestellt war. Denn selbst das Unwahrscheinlichste, das in nächster Zeit geschehen könnte: eine allgemeine vollständige militärische Abrüstung, würde keine Gewähr dafür bedeuten, daß dieser Verzicht durchgehalten werden könnte. Darum wird sie, wie sie bisher noch nie zustandekam, auch in nächster Zukunft kaum zustandekommen. Denn sie würde bedeuten, das Pferd beim Schwanz aufzuzäumen. Die Kriegsgefahr entsteht - selbst im Zeitalter der Atomrüstung - nicht primär durch die Rüstung, sondern durch ungelöste politische Konflikte. Und diejenige Kriegsgefahr, um die es in der Gegenwart eigentlich und wesentlich geht: die Gefahr (S109) eines Krieges zwischen der "freien" Welt des Westens und der kommunistischen des Ostens, hat ihre Wurzeln in dem Gegensatz zwischen der liberalistisch-kapitalistischen Gesellschaftsordnung und der totalitär-kommunistischen, das heißt aber in der ungelösten Frage nach derjenigen sozialen Struktur, welche die gegenwärtige Entwicklungsstufe der Menschheit eigentlich fordert. Der Wille, künftig auf den Krieg als die "Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln" zu verzichten, müßte sich also primär in der Bereitschaft dazu äußern, die Konflikte mit friedlichen Mitteln aus der Welt zu schaffen, die der gegenwärtigen Kriegsgefahr zugrunde liegen. Genauer gesagt: in der Bereitschaft, Verhältnisse zu schaffen, welche die Möglichkeit in sich tragen, auftretende Konflikte - denn die Entstehung von solchen wird sich nie vermeiden lassen - auf friedlichem Wege zu lösen. Diese Bereitschaft wäre aber identisch mit derjenigen, jene soziale Ordnung auszubilden, die der heutigen Entwicklungsstufe der Menschheit ebenso entspricht, wie einer früheren die Ständeordnung entsprochen hat. Da diese Ordnung aber - wie im vorangehenden gezeigt - nur aus dem Ergreifen der menschheitlichen moralischen Verantwortung, die dem Einzelnen heute zugewachsen ist, herbeigeführt werden kann, so wäre die hier gemeinte Bereitschaft identisch mit derjenigen, sich in diese Sphäre der Verantwortung mit voller Aktivität hineinzustellen. Der Zwang zum Verzicht auf Krieg, den die heutige Entwicklung der Atomtechnik der Menschheit unentrinnbar auferlegt, ist nichts anderes als das an Eindringlichkeit nicht mehr überbietbare 'Symptom dafür, daß der einzelne Mensch heute zum vollen Ergreifen seiner menschheitlichen Verantwortung aufgerufen ist.

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