Anthroposophie        =           Dreigliederung

Impuls - Reaktion - Inkarnation   1919 - 1969 - 2019    Geschichte - Quellen - Material

Erster Teil, Drittes Kapitel:

I.

Die drei Sphären der moralischen Verantwortung


(S82)    In den Sätzen Theodor Litts klang ein Motiv an, das zu den folgenden Ausführungen überleiten kann.

   Wir hatten in den vorangehenden Kapiteln gezeigt, daß die Gegensätzlichkeit zwischen Gut und Böse und damit auch die Auseinandersetzung zwischen ihnen, die in der Urzeit noch eine solche zwischen außermenschlich-kosmischen Mächten des Guten und Bösen gewesen, während der Vorgeschichte zunächst in die Menschheit als ganze und schließlich während der Geschichte in den einzelnen Menschen als solchen eingezogen ist. Sie muß daher heute im Innern jedes einzelnen Menschen gesucht werden, wenn sie in ihrer für die Gegenwart ursprünglichen, legitimen Gestalt gefunden werden soll. Wir haben es hier also mit einem Prozeß stufenweiser Vermenschlichung, Verinnerlichung, Zusammenziehung zu tun. Ihm geht nun eine Prozeß von entgegengesetzter Art parallel, nämlich einer stufenweisen Erweiterung und Ausdehnung vom Einzelmenschen über die Menschheit zur Welt hin, und dieser bezieht sich auf den Bereich der moralischen Verantwortlichkeit des einzelnen Menschen. Ein vollständiges Bild des Totalgeschehens, das sich in bezug auf das moralische Leben in der Folge der drei Hauptphasen der Menschheitsentwicklung vollzieht, ergibt sich daher erst durch die Zusammenschau beider Prozesse. In diesem Kapitel soll deshalb der letztere ins Auge gefaßt werden.

   Von einer moralischen Verantwortung des Einzelmenschen kann für die Urzeit noch nicht gesprochen werden, da ja, wie wir im vorletzten Kapitel zeigten, damals der Mensch noch ein Gattungswesen war und erst am Ende derselben: durch den "Sündenfall", das heißt mit der Geburt der Freiheit, zu einem Einzel- oder Individualwesen zu werden begann. Eine Sphäre moralischer Verantwortlichkeit des einzelnen Menschen bildete sich daher erst im Verlaufe der zweiten, vorgeschichtlichen Phase des Menschheitswerdens heraus. Sie umfaßte alles, was sich bezog auf das Verhalten desselben gegenüber jener Ordnung des Gesamtlebens, die diesem aufgeprägt wurde durch die Gebote, welche von der durch das damalige Orakel- und Mysterienwesen (S83) vertretenen geistigen Führung der Menschheit ausgingen. In dem Maße, als er sich dieser Ordnung unterwarf, tat der Einzelmensch seiner moralischen Verantwortung Genüge.

   Ganz anders lagen freilich die Verhältnisse für diejenigen, die als Angehörige des Mysterienwesens an der geistigen Führung der damaligen Menschheit teilhatten. Ihre Stellung und Funktion war ja nicht eine solche von bloßen "Einzelmenschen". Ihre moralische Verantwortung war daher von weit umfassenderer Art als diejenige der letzteren. Sie bezog sich nicht nur auf ihr persönliches Verhalten, sondern auf das Wohl und Wehe der ganzen Menschheit. Denn von ihrer geistigen Führung hing es ab, ob die Menschheit auf dem Wege ihrer Wesensentfaltung in rechter Weise vorwärtskam oder auf Abwege geriet. Darum haben wir im vorletzten Kapitel für jene Zeit ein zweifaches Böses unterschieden: ein "kleines", dessen sich diejenigen schuldig machen konnten, die bloß Einzelmenschen waren, und ein "großes", dem jene verfallen konnten, die zur Menschheitsführung gehörten. Und wir schilderten, wie das "große" Böse, das in der Spätphase der atlantisch-vorgeschichtlichen Entwicklung im weitesten Umfang durch Mysterienverrat und Mißbrauch der dadurch an Unberechtigte gelangten magischen Kräfte verübt wurde, Degeneration und Untergang großer Teile der damaligen Menschheit zur Folge hatte.

   Bedenkt man diese Verhältnisse in rechter Art, so wird man verstehen, daß, wenn nun in geschichtlicher Zeit durch das Christusereignis die Möglichkeit begründet wurde, daß der Einzelne in sich selbst das Gute finden kann, dieser in dem Maße, als er diese Möglichkeit in sich verwirklicht, gewissermaßen in den Rang und die Funktion aufrückt, die einstmals den Eingeweihten der Mysterien zukam. Denn er erlangt dann die Fähigkeit, die damals ihnen vorbehalten war: zu erkennen und zu bestimmen, was jetzt als das Gute zu gelten hat. Damit aber ist verbunden, daß der Umfang seiner Verantwortlichkeit eine entscheidende Erweiterung erfährt. Er wird wo weit, wie einstmals derjenige der Verantwortlichkeit der Eingeweihten war: er umfaßt nämlich die ganze Menschheit. Damit ist, nur in anderen Worten, dasselbw ausgesprochen, was in dem am Ende des vorangehenden Kapitels angeführten Zitat von Theodor Litt zum Ausdrucke kommt. Man könnte es auch so ausdrücken, daß zu dem Bereich seiner persönlichen Verantwortung für den einzelnen Menschen ein zweiter, die ganze Menschheit umfassender sich hinzugesellt. Wenn auch diese durch die Christustat begründete Möglichkeit in der Menschheit nicht unmittelbar zur Wirklichkeit zu werden vermochte, so trat die Tatsache ihrer Begründung aber doch sogleich in Erscheinung, und zwar durch die Entstehung der christlichen Kirche. Diese stellte ja im religiösen Leben eine durchaus neue Erscheinung dar; denn die vorchristlich-heidnischen Religionen bildeten keine in solcher Art organisierten Gemeinschaften. In sie wuchs (S84) man durch die Geburt, durch seine Blutszugehörigkeit hinein; in die Gemeinschaft der christlichen Kirche wird man durch einen besonderen Akt: die Taufe, erst aufgenommen. Die Taufe ist aber nur die Metamorphose eines ehemaligen Initiationsvorganges, wie er zum Beispiel auch noch von Johannes dem Täufer am Jordan vollzogen wurde. Ebenso ist auch der Messe-Kultus, der im Mittelpunkt des christlichen Gottesdienstes steht, eine ins Christliche gewendete symbolische Darstellung eines Einweihungsgeschehens. Das alles zeigt, daß die christliche Kirche - wie in den ersten Jahrhunderten ihrer Geschichte übrigens auch noch viel deutlicher zutage trat als später - einer Mysteriengemeinschaft entspricht, nur daß diese jetzt prinzipiell alle Menschen, das heißt die ganze Menschheit zu umfassen bestimmt ist - was in ihrer Benennung als "katholische" (allgemein-menschliche) zum Ausdrucke kommt. Damit ist zugleich, wie im vorigen Kapitel schon erwähnt, die Zweiteilung der Menschheit in die geistige Führung und in die Masse der Einzelnen, wie sie in vorchristlicher Zeit bestanden hatte, überwunden. Das alles bedeutet, daß durch die Begründung der Kirche für die Einzelnen ein Betätigungsfeld geschaffen wurde, auf dem sich ihre nun auf die ganze Menschheit erweiterte moralische Verantwortlichkeit ausleben und auswirken kann. Sie wurde seit ihren Anfängen im Sinne der Worte des Paulus im ersten Korintherbrief (Paulus 12) als der mystische Leib Christi aufgefaßt, an dem jeder Einzelne ein Glied ist. "So wie der Leib eine Einheit ist und doch aus vielen Gliedern besteht, und wie die Glieder des Leibes trotz ihrer Vielheit miteinander den einen Leib bilden: so ist es auch im Hinblick auf Christus. Aus dem einen Geiste haben wir die Taufe empfangen und sind zu einem Leibe vereinigt worden, gleichviel ob wir Juden oder Griechen, Sklaven oder Freie waren, und wir haben alle den Trank des einen Geistes getrunken... Das Auge kann nicht zu den Füßen sprechen: ich bedarf euer nicht. Vielmehr sind oft gerade die unscheinbarsten Glieder die unentbehrlichsten... Es darf im Leibe keine Spaltung geben, sondern die Glieder müssen alle in gleicher Weise füreinander sorgen. Wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit, und wenn ein Glied im Geiste leuchtet, so freuen sich alle Glieder mit. So seid Ihr der Leib Christi, jeder ist nach seinem Teil ein Glied von ihm" (Übersetzung von E.Bock).

   Freilich kamen, weil die durch Christus veranlagten Möglichkeiten erst seit dem Aufgang der neueren Zeit die Reife ihrer Verwirklichung erlangten, in der christlichen Kirche sehr bald zunächst noch einmal vorchristliche Prinzipien der Lebensgestaltung und Praktiken der geistigen Führung zur Herrschaft - schon in der Art, wie sich in ihr die Unterscheidung von Klerus und Laientum herausbildete; denn hierin lebte die alte Zweiheit von geistiger Führung und Masse der Einzelnen wieder auf. Und indem die Kirche sich immer (S85) entschiedener als mit dem geistigen "Lehramt" beauftragt betrachtete und dem höchsten Repräsentanten desselben als dem "Stellvertreter Christi" schließlich die Unfehlbarkeit in Sachen des Glaubens und der Sitten zuerkannte, ist, wie schon erwähnt, sogar in neuester Zeit nochmals in schroffster Art die Zweiheit einer von der göttlich-geistigen Welt bevollmächtigten geistigen Führung und der Masse der von dieser Welt abgetrennten Einzelnen geltend gemacht worden. Hiermit hängt es zusammen, daß die Kirche für sich nicht nur das Recht, sondern die Pflicht in Anspruch nahm, diejenigen, die sich ihren Lehren und Geboten nicht beugen, als Ketzer aus ihrer Gemeinschaft auszuschließen und dem Feuertod zu überantworten. Muß man so von ihr sagen, daß in ihr Prinzipien wieder zur Herrschaft gekommen sind, die gerade durch das Geschehen, von dem sie ihren Ursprung herleitet, grundsätzlich überwunden wurden, so gilt umgekehrt von den Ketzerströmungen, daß sie etwas anstrebten, was durch die Christustat in der Menschheit zwar veranlagt worden, für dessen Verwirklichung aber damals noch nich die Zeit herankgekommen war.

    Wenn nun aber von unserer Zeit an der Einzelne als solcher in die Rangstufe der einstigen Eingeweihten dadurch aufsteigen kann, daß er im eigenen Innern das Gute zu finden vermag, so ist damit noch ein anderes verbunden. Jene Eingeweihten verkündeten ja ihre Moralgebote nicht aus eigener Machtvollkommenheit oder etwa gar aus persönlicher Willkür, sondern im Auftrag und als bloße Dolmetsche der göttlich-geistigen Welt. Sie wurden, wie ebenfalls schon erwähnt, durch die übersinnliche Erfahrung, zu der ihre Einweihung sie befähigte, in jenen Gegensatz der guten und der bösen kosmischen Mächte hineingestellt, in welchem schon die paradiesische Menschheit drinnengestanden hatte. Während aber diese die Folgen der Entscheidung, die damals zwischen den kosmischen Mächten gefallen war, nur an sich zu erleiden hatten, mußten die Eingeweihten der vor- und frühgeschichtlichen Zeit nun selbst sich gegenüber dieser Gegensätzlichkeit entscheiden; und wenn sie auf rechtmäßige Art, das heißt durch hinreichende Läuterung ihrer Seele, der Initiation teilhaftig geworden waren, so war dadurch für sie die Gewähr gegeben, daß sie in rechter Art, das heißt im Sinne des Guten, zu diesem Gegensatz Stellung nehmen konnten.

   Hieraus kann begreiflich werden, daß, wenn in unserer Zeit der Einzelne durch die Erweckung seines höheren Ichs dazu gelangt, vermöge seiner moralischen Phantasie selber den Inhalt des Guten zu produzieren, dieser Akt in letzter Tiefe darauf beruht, daß er aus der Kraft seines höheren Ichs heraus die richtige Stellung zu dem Gegensatz der kosmischen Mächte des Guten und des Bösen gefunden hat. Denn die volle Erweckung seines höheren Ichs in seinem Innern stellt auch ihn in diesen Gegensatz hinein. Sie gestaltet sich nämlich zu einer "Einweihung" im (S86) modernen Sinne, wie sie in unserer Zeit in paradigmatischer Art von Rudolf Steiner dargelebt wurde - daher er auch zum Lehrer des Weges zu einer gegenwartsgemäßen Initiation geworden ist. Diese kennzeichnet sich dadurch, daß der Mensch mit seiner geistigen Erweckung im Sinne des Pauluswortes "Nicht ich, sondern der Christus in mir" den Christus selbst als sein höheres Ich in sich erweckt. Nun ist aber in diesem eine dem ganzen Kosmos angehörige Wesenheit durch den Tod auf Golgatha in das Erdenreich eingezogen. Und indem der Mensch ihn in seinem Innern als sein höheres Ich erweckt, bringt er auch in diesem ein dem ganzen Kosmos zugehöriges Wesen in sich gleichsam zur Geburt. Hierin liegt in der Tat der Unterschied zwischen dem niederen und dem höheren Ich des Menschen, daß das erstere ein bloß irdisches Wesen ist, das daher auch im Tode immer wieder abgestreift werden muß, während dagegen das letztere dem Gesamtkosmos angehört und deshalb dessen Bereiche während der Daseinszustände zwischen Tod und Geburt immer wieder durchwandert, um sich bei der je neuen Geburt mit einem Erdenleibe nur zu verbinden. Erweckt der Mensch dieses sein höheres Ich in sich zum Bewußtsein, so sieht er sich mit ihm deshalb in den Gegensatz der kosmischen Mächte des Guten und des Bösen hineingestellt; dadurch aber, daß er den Christus in sich wiedergeboren hat, darf er darauf vertrauen, daß er die rechte Stellung gegenüber diesem Gegensatz finden kann. Damit aber erweitert sich seine moralische Verantwortlichkeit ins Kosmische hinaus; sie umfaßt für ihn nun auch die Aufgabe, sich in richtiger Art in den Gegensatz der kosmischen Mächte des Guten und des Bösen hineinzustellen. Und es zeigt sich ihm sogar, daß es letztlich von der Erfüllung dieser umfassendsten Aufgabe abhängt, inwieweit er seiner moralischen Veranwortung innerhalb ihrer engeren Sphären Genüge leisten kann. Dennoch aber schälen sich für ihn deutlich drei verschiedene Sphären seiner moralischen Verantwortung heraus: eine engste, persönliche - eine weitere, menschheitliche - und eine umfassendste, kosmische. Im Folgenden sollen diese nacheinander genauer zur Darstellung kommen.

I.

Die Sphäre der persönlichen Verantwortung

   

   Was zunächst den Bereich der persönlichen Verantwortung betrifft, so wollen wir ihn nicht da ins Auge fassen, wo er zum erstenmal entsteht: in der Vorgeschichte - denn da ist er im Konkreten kaum mehr faßbar -, sondern da, wo er in der Geschichte, in rekapitulierender Wiederholung vorgeschichtlicher Verhältnisse, wiederentsteht - und das ist, wie aus der vorangehenden Darstellung sich ergibt, in der bedeutungsvollsten Weise der Fall durch die mosaische Gesetzgebung. Allerdings nimmt dieser Verantwortungsbereich im weiteren Fortgang der Geschichte bald eine andere Form an. In der mosaischen Gesetzgebung - hierin kommt eben die Rekapitulation vorgeschichtlicher Verhältnisse in ihr zum Ausdruck - sind moralisches und rechtliches Leben noch nicht voneinander geschieden. Das göttliche Gebot umfaßt in Einheit noch beides. Im Raum der griechisch-römischen Antike, ganz besonders der römischen, gliedert sich, indem die Sphäre des "Jus" von derjenigen des "Fas" sich sondert, alles das, was das Verhältnis des einzelnen Menschen zu anderen Menschen und zur menschlichen Gemeinschaft betrifft, von dem Bereich der Moral als ein eigener des Rechtes ab, der aus dem Rein-Menschlichen heraus seine Ordnung empfängt. In der späteren europäischen Kultur, in der die Erbschaften des Judentums, Griechentums und Römertums miteinander verschmelzen, bezieht sich daher das Gottesgebot nurmehr auf das religiös-moralische Leben, das heißt auf das Verhältnis des Menschen zum Göttlichen selbst. Wenn aber auch in dieser Art in einen rechtlichen und in einen moralischen Sektor sich gliedernd, bleibt die Sphäre der Verantwortung des Menschen für sein Verhalten als einzelner doch als eine selbständige bestehen und wird auch künftighin als eine spezielle ihre Berechtigung behaupten. Hier soll sie nun nicht von ihrem rechtlich-juristischen, sondern vom moralischen Aspekt aus betrachtet werden. Mit ihrem Fortbestand wird auch der mosaische Dekalog seinem Inhalte nach weiterhin seine Gültigkeit behaupten - wie er sie innerhalb der christlichen Welt ja auch bis in die Gegenwart herein behauptet hat; wird er doch zum Beispiel innerhalb der katholischen Kirche noch immer als "Beichtspiegel" verwendet, den sich der zur Beichte Gehende bei seiner "Gewissenserforschung" in bezug auf sein moralisches Verhalten vorhält. Gegenüber der Zeit, da diese Gebotsgebung entstanden ist, besteht freilich ein wichtiger Unterschied. Durch die Entwicklung, welche in den über 3000 Jahren, die seither verflossen sind, das menschliche Ich und mit ihm die Kraft seines Gewissens erfahren hat, wird dasjenige, was damals den Menschen noch von außen als Gebot der Gottheit verkündet werden mußte: du sollst nicht töten, nicht stehlen, nicht ehebrechen, kein falsches Zeugnis geben usw., (S88) heute dem seelisch-geistig gesunden erwachsenen Menschen von seinem eigenen Gewissen geboten, so daß er dafür nicht mehr auf eine äußere Vorschrift angewiesen ist.

   Freilich ist mit diesem Unterschied die Verschiedenheit zwischen damals und heute keineswegs erschöpft; zu ihm kommen vielmehr andere, noch wesentlichere, hinzu.

   Ein Grundmerkmal des mosaischen Dekalogs liegt darin, daß er in der Hauptsache negative Formulierungen, das heißt Verbote, enthält. Er bezeichnet, was der Mensch an Bösem unterlassen soll; er nennt aber - außer der Heiligung des Sabbats und der Ehrung von Vater und Mutter - nicht oder fas nicht ein positives Gutes, das getan werden soll. Wir werden an späterer Stelle näher darauf eingehen, worin dies begründet liegt; hier möge zunächst der Hinweis darauf genügen, daß diese Gesetzgebung in einer Zeit entstand, in welcher der einzelne Mensch in seinem Innern nur die Neigung zum Bösen finden konnte, die durch den Sündenfall im Menschen entstanden war, und daß es deshalb damals im wesentlichen darauf ankam, diese Neigung zu bekämpfen, zu unterdrücken. Durch das Christusereignis ist in dieser Beziehung eine neue Situation eingetreten. Es begründete die Möglichkeit, daß der einzelne Mensch in seinem Innern durch die Stimme seines Gewissens auch das Gute vernehmen kann. Daher verkündete der Christus selbst schon als ein höchstes positives moralisches Gebot das der allgemeinmenschlichen Liebe. Indem er, vor seinem Tod auf Golgatha, dieses Gebot auch noch von außen gab, knüpfte er dabei zwar an die frühere Gebotsethik an; dem Wesen der Sache nach bedeutete es aber bereits deren Überwindung. Denn die Liebe in dem Sinne, wie sie hier verstanden wird: als Liebe zum Mitmenschen schlechthin, welchen Blutes, Standes oder Geschlechts er auch sein mag, kann ihrer Natur nach nicht im Gehorsam gegen ein Gebot aufgebracht, sondern nur aus dem eigenen Innern heraus als freiwillige Gabe dem geschenkt werden, der sie empfängt. Darum ist ja auch viel wesentlicher als der Umstand, daß sie von Christus geboten wurde, die Tatsache, daß sie von ihm selbst dadurch, daß er freiwillig den Opfertod für alle Menschen starb, als höchstes vorbildliches Beispiel vorgelebt worden ist. Und deshalb ist es gar nicht anders möglich, als daß in denjenigen, die sich in die Betrachtung des Christuslebens versenken, in ihrem Innern, aus ihrer Gewissenskraft heraus, im Streben nach der "Imitatio Christi" das Ideal der reinmenschlichen Liebe von selbst sich entzündet.

   Nun haben wir freilich schon wiederholt erwähnt, daß der durch das Christusereignis gepflanzte Same in der Menschheit nicht sogleich aufgehen konnte. Dieser Tatbestand zeigt sich darin, daß der moderne Mensch, wie oben erwähnt, für den Inhalt des mosaischen Dekalogs zwar keiner äußeren Vorschrift mehr bedarf, sondern sich auf die Stimme seines Gewissens stützen (S89) kann, daß diese Stimme ihm aber auch zunächst nur sagt, was er unterlassen soll. Und so ist anstelle des äußeren, historischen Moses für den modernen Menschen zunächst nur gleichsam ein innerer Moses getreten. Wir schilderten im vorangehenden Kapitel, wie die in der Kantschen Moralphilosophie darin zum Ausdrucke kam, daß ihr zufolge der "kategorische Imperativ" der Gewissensstimme vom Menschen ein Verhalten verlangt, dessen Maxime zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden kann. Das läuft aber im Konkreten nur auf das Negative hinaus, daß er ihm bloß sagt, was er unterlassen soll. Denn was für jedermann in ganz gleicher Weise als "kategorische" Forderung gelten kann, ist nur, daß er sich des Bösen enthalte. Und so wird hier noch von einer andern Seite her das als ihr "Rigorismus" bekannte Grundmerkmal der Kantschen Ethik verständlich: daß auch sie nur auf die Unterdrückung der niederen, sinnlichen Natur im Menschen, als der Wurzel des Bösen, abzielt.

   Wir zeigten schließlich aber, wie in der Erschließung des Weges zur vollen Erweckung des höheren Ichs im Menschen, wie sie durch Rudolf Steiner in unserem Jahrhundert erfolgt ist, der Same des Christentums voll aufzugehen begonnen hat, und wie auf diesem Wege das Gewissen sich in die Fähigkeit der moralischen Phantasie umwandelt. Sie ermöglicht es dem Menschen allererst, Vorstellungen eines Handelns zu produzieren, durch welches er die positiven sittlichen Forderungen erfüllen kann, welche die konkreten Situationen seines je individuellen Schicksals stellen. Damit wurde dem auf die freie Selbstbestimmung der Individualität begründeten Verhalten erst der Quell einer positiven moralischen Produktivität erschlossen.

   Von dem so verstandenen freien Handeln, das identisch ist mit dem moralischen Handeln, haben wir freilich gezeigt, daß es nicht einen Zustand oder Besitz bezeichnet, den die Seele auf einer bestimmten Stufe ihrer Entwicklung einfach in sich vorfindet, sondern ein Ziel, das immer wieder von neuem angestrebt werden muß, ein Ideal, zu dessen Erreichung man immer nur auf dem Wege sein kann. Denn es setzt die ständig zu übende Aktivierung des höheren Ichs voraus, da dieses auch, einmal erweckt, immer wieder einzuschlafen die Neigung hat, wenn es nicht wach erhalten wird. Insofern ist diese innere Aktivierung die Voraussetzung solchen moralischen Handelns und damit selbst die moralische Urforderung, die sich auf dieser Entwicklungsstufe stellt. Wie im Verhältnis des Menschen zum Mitmenschen die Liebe die Grundvoraussetzung alles freien moralischen Handelns bildet, so bedeutet in seinem Verhältnis zu sich selbst diese ständige Aktivierung seines höheren Ichs die Grundvoraussetzung dafür.

   Fassen wir nun aber ins Auge, wie diese Aktivierung in der Wirklichkeit des Lebens sich gestaltet, so werden wir (S90) auf einen weiteren grundlegenden Unterschied zwischen einst und jetzt und damit auf ein weiteres moralisches Postulat geführt, das dem heutigen Menschen erwachsen ist.

   Der Fortgang der geistigen Individualisierung des Menschen, welche ja das Grundgeschehen der geschichtlichen Entwicklung ausmacht, hat es mit sich gebracht, daß heute, wenn im einzelmenschlichen Lebenslauf das Ich eines Menschen durch Geburt, Kindheit und Jugend sich inkarniert, dieser Inkarnationsprozeß ein viel weitergehender, vollständigerer ist, als dies zum Beispiel zur Zeit der mosaischen Gesetzgebung noch der Fall war. Wir haben dies im zweiten Band dieses Werkes in der Darstellung der geschichtlichen Seelenentwicklung ausführlich dargelegt und müssen hierfür auf die dortigen Ausführungen verweisen (4. Siebenundzwanzigjährigkeit - Die geschichtlichen Metamorphosen des menschlichen Lebenslaufs). Diese Tatsache hat zur Folge, daß auch der Exkarnationsprozeß, der im Altern und Sterben erfolgt, heute ein viel ausgeprägterer, entschiedenerer ist, als er es früher war. Und beides zusammen bedeutet, daß beim heutigen Menschen die beiden Hälften seines Lebens: Jugend und Alter, die Phasen der Inkarnation und der Exkarnation sich viel schärfer voneinander abheben, als dies in früheren Zeiten der Fall war. Dieser Tatbestand wird im allgemeinen noch kaum gesehen, und doch kommt ihm für das Leben der gegenwärtigen Menschheit geradezu fundamentale Bedeutung zu. Durch ihn ist es nämlich bedingt, daß der heutige Mensch das Ganze seines Lebens nur dann in wahrhaft menschenwürdiger Art, das heißt so, wie es dessen innere Struktur von ihm fordert, durchlaufen kann, wenn er im Fortgang desselben sozusagen "zwei Geburten" erfährt. Hat er die erste, leibliche, am Beginn seines Lebens einmal durchschritten, so setzt sich der damit in Gang gekommene Inkarnationsprozeß von selbst, ohne sein Dazutun, fort, bis gegen die Lebensmitte hin sein Ich vollständig verkörpert ist. Soll er nun aber auch die zweite Hälfte seines Lebens: die Phase der Exkarnation in rechter Art durchlaufen können, so muß er hierfür um die Mitte seines Lebens eine zweite, geistige Geburt erfahren (Siehe hierzu H.E.Lauer: Der menschliche Lebenslauf. Seine geschichtlichen Wandlungen und seine Gegenwartsprobleme, Freiburg 1952). Es muß nämlich jetzt jene Erweckung seines höheren Ichs stattfinden, in der das Erlebnis der Freiheit in ihrer dritten, eben dem modernen Menschen zugeordneten Entwicklungsgestalt in ihm aufleuchten kann. Man könnte auch sagen: sein Ich muß jetzt, nachdem es sich im Leibe voll verkörpert hat, seiner geistigen Wesenheit innewerden, muß sich selbst als Geist ergreifen. Nur unter dieser Voraussetzung kann der Exkarnationsprozeß, den die zweite Hälfte des Lebens von ihm fordert, in rechter Art zustandekommen; denn dieser erfolgt nun nicht von selbst, sondern nur durch des Menschen Dazutun. Und dieses Dazutun besteht in nichts anderem als in jener ständigen Aktivierung des höheren Ichs, von der die Rede (S91) war. Durch sie wird dieses nämlich mit fortschreitendem Alter von dem der Vergreisung entgegengehenden Leibe immer unabhängiger, um ihn schließlich im Tode völlig abzustreifen.

   Dieser Sachlage steht nun aber der Umstand gegenüber, daß gerade all das, worin die volle Verkörperung des Ichs im Leben des modernen Menschen sich in der neueren Zivilisation zunächst ausgewirkt hat, zum stärksten Hemmnis dafür wird, daß der Mensch um die Lebensmitte der Geistwesenheit seines Ichs bewußt werden kann. Zu diesen Auswirkungen gehören vornehmlich die moderne Naturwissenschaft mit der von ihr ausgebildeten materialistischen Weltauffassung, des weiteren die aus ihr hervorgegangene moderne Technik und schließlich die durch diese entstandene moderne industrielle Wirtschaft, die nachgerade alle anderen Lebensgebiete fast ganz unter ihre Herrschaft gebracht hat. Indem der heutige Mensch schon in der Schule die naturwissenschaftlich-materialistische Vorstellungswelt in sich aufnimmt, indem er schon als Kind durch die ihn umgebende technische Welt zur Betätigung mittels technischer Geräte und Apparaturen verlockt, als Halbwüchsiger durch das heutige Wirtschaftsleben zu redlichen und unredlichen Formen des Strebens nach materiellem Gewinn verführt wird, wird sein Ich schneller und tiefer in den Leib hereingezogen, als es den inneren Entwicklungsgesetzen der menschlichen Wesenheit entspricht. Die Folge davon ist, daß es mehr oder weniger der Herrschaft der aus dem Leibe aufsteigenden Triebe verfällt, weil es noch nicht über die innere Reife verfügt, die es vor diesem Verfallen zu bewahren vermöchte. Und so lebt der Mensch in der ersten Lebenshälfte eine Art von Freiheit dar und aus, die in Wahrheit jene Form der Unfreiheit darstellt, die durch seine Versklavung an die niedere, sinnliche Triebwelt gekennzeichnet ist und die Schiller als Wildheit bezeichnet hat. In den Exzessen der "Halbstarken", wie sie nach dem zweiten Weltkrieg in der westlichen Welt allüberall ein so bedenkliches Ausmaß angenommen haben, tobt sich diese "Freiheit" heute als rein zerstörerische aus, weil alle materiell-physischen Begehrungen, für deren Erfüllung sie bis vor kurzem noch eingesetzt werden konnte, heute bereits im Überfluß erfüllt werden, dem Streben der menschlichen Seele aber durch diese Zivilisation keine höheren Ziele gewiesen werden, die von ihr als sinnvoll empfunden werden könnten.

   Die allzu starke Fesselung des Ichs durch die Kräfte der Leiblichkeit hat zur Folge, daß dieses dann um die Lebensmitte sich seiner geistigen Wesenheit nicht bewußt zu werden imstande ist. Die zweite, geistige Geburt bleibt aus und mit ihr das Erlebnis der wahren, dem heutigen Menschen angemessenen Entwicklungsgestalt der Freiheit. Und als eine letzte Folge stellt sich diese ein, daß in der zweiten Lebenshälfte, in welcher die Leiblichkeit allmählich der Verknöcherung und Vergreisung entgegengeht, die Fesselung des Ichs an ihre Kräfte dann die entgegengesetzte Gestalt annimmt: nämlich die eines (S92) Sichverhärtens in starren Grundsätzen und Maximen des Verhaltens, in festgefahrenen Urteilen und Vorurteilen, in einem engumgrenzten geistigen Horizont. Dadurch aber geht sie in das über, was Schiller als die andere Art der Unfreiheit: die Barbarei bezeichnet hat. Kurz: so wie der Mensch erst nicht eine wahre Kindheit erlebt hat, sondern zu früh und darum in ein falsches und unreifes Erwachsensein hineingestürzt ist, so bleibt er nun in dieser unreifen Form des Erwachsenseins stecken und kann die wahre Reife des Alters nicht erreichen. So zeigt er sich im Gange seines Lebens heute weitgehend den beiden Formen der Unfreiheit, und das heißt: des Bösen ausgeliefert und geht jener Freiheit verlustig, die heute identisch mit dem Guten ist. Wie sehr diese Erscheinung bereits zu einer Kulturgefahr geworden ist - wie klar diese von einsichtigen Betrachtern unserer Zeit auch gesehen und wie deutlich auch schon die wesenhafte Forderung erkannt wird, die sich durch diese Verhältnisse dem heutigen Menschen stellt, mögen einige Sätze aus dem kürzlich (1958 in der Herder-Bücherei) erschienenen Buche "Der Mensch ohne Ich" des Psychiaters Joachim Bodamer belegen, welches eine scharfsinnige, tiefdringende Untersuchung der Ziviliationsproblematik der Gegenwart enthält (S91ff): "Das Alter und der alte Mensch, überhaupt die ganze Welt des Alten und Verehrungswürdigen, bedeuten für unsere Gesellschaft... nicht mehr die gewordene und bejahte Überwölbung, den Schlußstein eines Ganzen, sondern sind ihr Skandalon... 'Alt sein' ist kein Wert mehr, hat weder ein geistiges noch menschliches Gewicht im vollen Sinne des Wortes... In keiner vergleichbaren Epoche der menschlichen Geschichte war der alte Mensch chronologisch so alt wie heute, aber auch in keiner menschlich so isoliert und irdisch so unbrauchbar, was sich in den ansteigenden Zahlen der Altersselbstmorde statistisch gesichert deutlich zeigt... Der alte Mensch weiß heute mit seinem Alter nichts anzufangen, weil er schon vorher verlernt hatte, mit sich selbst etwas anzufangen... Der Alterskrampf der Jugendlichkeit und das Übergewicht der Jungen in unserem Gesellschaftskörper zeigt gleichmäßig die Züge einer Zivilisationsneurose. Die Grenzen zwischen Jugend und Alter werden so verwischt und undeutlich gemacht, daß Jugend nicht mehr einen Zeitabschnitt der menschlichen Lebensentwicklung bedeutet, sondern als permanente, gewollte und dann habituelle Unreife festgehalten wird... Der innere Mensch, der im Alter hervortreten müßte, wenn der äußere zu verblassen beginnt, bleibt aus, weil sich dieser innere Mensch, die inwendige, geistige Figur einer menschlichen Existenz, das Ich des Alters - könnte man sagen - gar nicht hat bilden können. Denn die Struktur unserer Zeit ist so, daß sie zwar organisatorich und karitativ alles tut, um das Alter seine Nutzlosigkeit nicht zu sehr fühlen zu lassen, gleichzeitig aber verhindert diese Zeit auch mit allen Mitteln, daß wir im geistigen Sinn richtig alt werden können, dem Alter entgegenzureifen vermögen. Wir treten unter den Bedingungen der technischen Welt in das (S93) Alter ein, ohne der Forderung des Alters gewachsen zu sein; wir sind dann alt, aber nicht reif, vom Äußerlichen der Welt wohl schmerzlich abgedrängt, aber dafür nicht innerlich geworden... Wie aber das Kind schon im Mutterleib bewußtlos Organe ausbildet, die ihm für sein embryonales Dasein gar nicht nötig sind, ohne die es aber nach der Geburt zugrunde gehen müßte, so sollten wir schon in unserer mittleren Lebenszeit, bewußt und planvoll, die Kräfte entwickeln, von denen wir dann im Alter leben werden, geistige und seelische Organe, die den physiologischen Altersprozeß nicht aufheben, aber kompensieren, ja diesem viele so bedrückenden Verlust biologischer Vitalität erst einen wunderbaren, jetzt zu lebenden Sinn geben. Das oben berührte Gesetz biologischen Werdens, daß jede Lebensstufe, noch während sie ihrem Höhepunkt zustrebt, schon die Organe für die nächste Stufe ausbildet und bereitstellt, gilt auch für unsere geistige Existenz, und so verstanden, ist das menschliche Leben in seinem Hergang nur eine Vorbereitung und Ausbildung für den Tod, für ein Sein jenseits der Todesgrenze... Genau so, wie wir instinktiv bestrebt sind, unser Alter materiell zu sichern, sollten wir es rechtzeitig auch menschlich vorbereiten, jeder auf seine Weise und auf seine Individualität zugerichtet. Das setzt voraus, daß wir schon vor dem Alter in eine deutliche Distanz zu uns selbst und zu unserem Tun treten, daß wir uns jetzt schon ein wenig lösen aus unserer viel zu tiefen Verflochtenheit mit der Welt. Es ist dies ein Vorgang, den man mit einem paradoxen Wort als "aktive Innerlichkeit" bezeichnen könnte, eine Aktion, die nach innen, statt nach außen geht, die sich zurückwendet zum eigenen Ich..."

   Es handelt sich, wie man aus dem Vorangehenden ersieht, darum, daß dem modernen Menschen die Forderung erwachsen ist, zu seinem Lebenslauf als solchem ein moralisches Verhältnis zu gewinnen, diesen Lebenslauf nicht als einen bloßen Naturprozeß, sondern als einen solchen zu betrachten, der eine bestimmte moralische Aufgabe in sich schließt.

   Wie kann diese Aufgabe erfüllt werden?

   Bezüglich des ersten Teils des menschlichen Lebens ergibt sich zunächst eine Forderung, die noch nicht den Heranwachsenden selbst, sondern die mit ihrer Erzieheraufgabe ihm gegenübertretenden Erwachsenen betrifft. Diese besteht darin, unser heutiges Schul- und Erziehungswesen in der Richtung umzubilden, daß es den jugendlichen Menschen vor dem verfrühten und übermäßigen Hereingezogenwerden seines Ichs in die Leiblichkeit bewahrt. Eine solche Umbildung desselben ist mit der aus der Geistesforschung Rudolf Steiner heraus begründeten Pädagogik, die heute schon an zahlreichen über die ganze Erde verbreiteten Schulen praktiziert wird, in unserem Jahrhundert bereits auch in Angriff genommen worden. In Mitteleuropa ist sie auch unter dem Namen "Waldorfschulpädagogik" (so genannt nach der ersten, 1919 in Stuttgart begründeten Schule dieses Typs) bekannt geworden. Ihr Wesen (S94) kennzeichnet sich durch kein anderes Moment in zentralerer Weise als durch ihr Bestreben, den Vorgang der Inkarnation des menschlichen Ichs in der Leiblichkeit während der Zeit des Heranwachsens vor seiner ungesunden Beschleunigung zu bewahren und ihn in Einklang zu bringen und zu halten mit den gesetzmäßigen Rhythmen desselben, die in der inneren Struktur des menschlichen Wesens selbst begründet sind. Diese Rhythmen offenbaren sich in den Metamorphosen, welche das leibliche sowohl wie das seelisch-geistige Leben des Menschen in der Aufeinanderfolge der drei siebenjährigen Epochen durchläuft, die sich von der Geburt bis zum Erwachsensein erstrecken (Siehe unsere Ausführungen hierüber im 2. Bande, S126ff - 5. Jüngerwerden der Menschheit). Indem diese Pädagogik das Wie des Unterrichtens strengstens angepaßt den sich tiefgreifend wandelnen Bedingungen, welche sich aus der menschlichen Natur selbst heraus in den drei genannten Entwicklungsepochen für die Methodik des Lehrens und Erziehens stellen, wird dadurch der Inkarnationsprozeß auf jenes Tempo zurückgeführt, das in der menschlichen Wesenheit selbst veranlagt ist. Dadurch wird, soweit dies von seiten der Erziehung her geschehen kann, dafür gesorgt, daß das Ich erst dann in den Leib völlig untertaucht, wenn es die innere Reife erlangt hat, die es durch die Eigengesetzlichkeit der menschlichen Entwicklung und die Mithilfe der Erziehung bis zum Erwachsensein hin erreichen kann und deren es bedarf, um sich dann dem Leibe gegenüber als dessen Herrscher behaupten zu können. Und damit wird, soweit es von dieser Seite her möglich ist, die Voraussetzung dafür geschaffen, daß das Ich sich dann um die Lebensmitte herum in seiner geistigen Wesenheit bewußt zu erfassen vermag.

   Hat der Mensch sich im Verlauf seiner dreißiger Jahre so in seinem wahren, eigentlichen Selbst ergriffen, dann erwächst ihm für die zweite Lebenshälfte die Aufgabe, dieses sein Selbst in ständig geübter Aktivierung desselben immer mehr zu einer von der Leiblichkeit sich emanzipierenden Entfaltung zu bringen. Eine so geartete Selbsterziehung ist für den modernen Menschen von der Mittagshöhe des Lebens an zu einer ebenso elementaren, wesenhaften Notwendigkeit geworden, wie sie die Fremderziehung desselben in Kindheit und Jugend darstellt. Dies wird in unserer Zeit auch seit langem schon in weitesten Kreisen empfunden, und aus dieser Empfindung heraus sind seit dem vorigen Jahrhundert alle jene mannigfaltigen Formen der "Erwachsenenbildung" entstanden, welche gar in dem unsrigen diese Bestrebungen zu einem der Hauptzweige des gegenwärtigen Bildungswesens überhaupt sich haben auswachsen lassen. Was - neben all dem Vortrefflichen, das auch diesem Gebiete heute geleistet wird - trotzdem noch zu wenig gesehen wird, das ist, daß der Kern und Nerv diese Bildungsarbeit - durch die Struktur des menschlichen Lebenslaufs selbst bedingt - die "Selbstbildung" sein muß, (S95) das heißt die Übung innerer Aktivität und Initiative, die sich in erkenntnismäßiger, künstlerischer, moralisch-sozialer Betätigung darlebt. Wohl das wirksamste Mittel solcher inneren Aktivierung aber bildet die Pflege eines meditativen Lebens in jener modernen Form desselben, die Rudolf Steiner entwickelt hat.

   Mit all dem hängt nun noch ein weiteres zusammen. Wir führten oben aus, daß der neuere Mensch zwar dazu befähigt ist, sich für sein Handeln vermöge der Stimme seines Gewissens selber Gebote zu geben, daß aber diese moralischen Gebote, die ihm seine Gewissensstimme verkündete, bisher im wesentlichen dahin lauteten, dieses oder jenes Böse zu unterlassen. Und wir wiesen darauf hin, wie hierin die Tatsache zum Ausdruck kommt, daß das Christusereignis zwar stattgefunden hat, aber seine Wirkungen bisher doch noch nicht voll zur Entfaltung gekommen sind. Aus diesem Grunde wurde die eigentliche Bedeutung des Christusereignisses bisher darin gesehen, daß es der Menschheit einen Quell der Gnaden erschlossen habe, aus dem der einzelne Mensch die Gewißheit der Vergebung der Sünden schöpfen dürfe, die zu begehen - trotz den Geboten seines Gewissens - seine Neigung zum Bösen ihn immer wieder verleitet. Vergebung der Sünden, und zwar der persönlichen Sünden des Einzelnen, stand in der bisherigen Auffassung von der Bedeutung der Christustat durchaus im Vordergrund. Man konnte sich hierbei auf den Auftrag bzw. die Vollmacht zur Sündenvergebung berufen, die Christus den Aposteln nach seiner Auferstehung am Abend des Ostertages erteilt hat (Joh.20,23). Diese Vollmacht auzuüben hat die Kirche denn auch in der Handhabung und Ausgestaltung des Buß-Sakramentes als eine ihrer wesentlichsten Funktionen betrachtet. Man weiß, wie der Mißbrauch, der mit dieser Vollmacht in der Entartung des Ablaßwesens im ausgehenden Mittelalter getrieben wurde, den Anlaß zum Ausbruch der Reformationsbewegung gegeben hat. Und bekannt ist ebenfalls, mit welcher Wucht die Frage nach der Erlangung des persönlichen Heils durch die Reformation in den Mittelpunkt der religiösen Problematik überhaupt gerückt worden ist. Die Beziehung des Christusereignisses zum Sündenfall - als dessen Auslgeichstat - wurde lediglich in dem Sinne verstanden, daß es dem Menschen die Möglichkeit eröffnet habe, die Vergebung der Sünden zu erlangen, die er - als im Stande der "erblichen" Sündhaftigkeit befindlich - zu begehen nicht vermeiden kann (non posse non peccare). Sie wurde aber nicht dahin verstanden, daß die "Erbsünde" als solche durch die Christustat überwindbar geworden, das heißt daß durch das Christusopfer als Gegenvorgang zum "Sündenfall" der Vorgang der "Sündenerhebung" in der Entwicklung der Menschheit eingeleitet worden sei.

   Demgegenüber ist nun umgekehrt zu sagen: Wenn auf dem Wege zur vollen Geburt des höheren Ichs im Menschen das Gewissen in die Fähigkeit der (S96) moralischen Phantasie sich wandelt, vermöge deren er - seinen je individuellen Lebenssituationen gemäß - Vorstellungen eines positiven moralischen Handelns produzieren kann, in dessen Ausführung er sich als ein freier betätigt - und wenn in der Eröffnung dieses Weges der Same der Christustat heute im Menschheitswerden aufgeht, so stellt sich deren Bedeutung jetzt so dar, daß sie für den Menschen die Möglichkeit begründet hat, nicht nur die Vergebung des von ihm getanen Bösen zu erlangen, sondern aus sich heraus das positive Gute zu finden und zu verwirklichen. Von diesem Guten haben wir aber oben gezeigt, daß es nicht bloß das Unterlassen bzw. Nichtwählen eines bestimmten Bösen ist, sondern durch die Verwandlung des Bösen zustandekommt und dessen Überwindung bedeutet. Seine Verwirklichung stellt also die Überwindung des Sündenfalls durch die Sündenerhebung dar. In der letzteren vollzieht sich ebenso ein menschheitlicher Prozeß, wie der Sturz in die Sündhaftigkeit ein solcher war. Während aber für diesen der Mensch als Einzelner noch nicht verantwortlich gemacht werden konnte, weil er durch ihn erst aus einem bloßen Gattungswesen zu einem Einzelwesen wurde, trägt er für das Zustandekommen der Sündenerhebung als Einzelner eine Verantwortung, weil er durch eben sie als Einzelner zu einem menschheitlich universellen Wesen aufsteigt. Andererseits, weil die Sündenerhebung doch zugleich ein menschheitlicher Prozeß und damit in ihrer stufenweisen Verwirklichung an den Fortgng der allgemeinen Menschheitsentwicklung gebunden ist, kann der Einzelne als solcher in diesen Prozeß heute nur eintreten, an ihm teilnehmen, ihn aber noch nicht zum Abschluß bringen.

   Den Weg dieses Prozesses beschreitend, erlebt der Mensch als das Wesentliche des Christusereignisses also dieses, daß es ihm ermöglicht, das positive Gute zu finden und in geringerem oder größerem Maße zu verwirklichen. Wie dieses positive Gute inhaltlich zu charakterisieren ist, wird an späterer Stelle zu zeigen sein. Hier sei nur noch auf die Frage eingegangen, wie es sich für diese Erfahrung mit den persönlichen Sünden verhält. Ihre "Vergebung" durch Christus bleibt bestehen, sofern es sich um das Verhältnis des Menschen zum Göttlich-Geistigen, und das heißt: um die Ausgestaltung seines höheren geistigen Ichs handelt (Siehe die Vortragsreihe R.Steiners "Christus und die menschliche Seele"). Gerade darum aber entsteht im Menschen der Drang, ihre Wirkungen, soweit sie die Welt, das heißt das eigene Wesen als Seele und die Mitmenschen betreffen, selber wieder auszugleichen. Soweit dies möglich ist, in dem je gegenwärtigen - soweit nicht, in folgenden Erdenleben. Denn mit der vollen Geburt des höheren Ichs in der Seele stellt sich - wie in den beiden vorangehenden Bänden schon ausgeführt wurde - auch die Erfahrung von den wiederholten Erdenleben ein, durch welche dieses hindurchgeht und in welchen es immer wieder als bestimmtes Einzelwesen (Seele) in (S97) Erscheinung tritt. Und mit dieser Erfahrung erschließt sich zugleich auch die andere, daß der moralische Ausgleich der Taten früherer Verkörperungen in späteren nicht - wie die altindische Auffassung lehrte - durch ein unpersönliches Karmagesetz herbeigeführt, sondern durch die wahre menschliche Individualität selber im Dasein zwischen Tod und neuer Geburt, freilich im Verein mit der göttlich-geistigen Welt, und vor allem mit der Wirksamkeit des Christus gewollt und vorbereitet wird. Christus wir in diesem Sinne von unserer Zeit an dadurch zum "Herrn des Karmas", daß auf dem oben gekennzeichneten Wege innerer Entwicklung dieses Streben nach Wiedergutmachung immer mehr schon im Erdenleben in den menschlichen Willen, das heißt in den Willen des erweckten höheren Ichs aufgenommen wird.

   Mit all dem ist vieles andere verbunden. So zeigt sich zum Beispiel jetzt, daß die Art, wie im bisherigen Verlauf der christlichen Entwicklung die keineswegs in der Bibel begründete Vorstellung vom "Fegefeuer" (Purgatorium) als dem Orte nachtodlicher Buße bzw. Reinigung der Seele von der Sündenschuld ausgebildet wurde, dadurch bedingt war, daß die Erkenntnis der Wiederverkörperung noch fehlte. Denn durch diese Vorstellung wurde dem Hindurchgehen der Seele durch diesen Ort eine Bedeutung beigelegt, die ihm in Wahrheit nicht zukommt. Wohl erfährt die Seele da eine "Läuterung"; aber sie legt da nur immer wieder einen niederen Teil ihres Wesens, der nicht tauglich dazu ist, in die höheren Gebiete der Geistwelt mitgenommen zu werden, die sie zwischen Tod und neuer Geburt durchwandert, ab, um ihn sich vor dem Eintritt ins nächste Erdenleben wieder einzugliedern. Geläutert im Sinne einer Verwandlung kann ihre niedere Natur nur auf Erden werden durch ihre eigene, das heißt durch die Tätigkeit des in ihr wirksamen Geistes, ihres wahren, höheren Ichs. Außerdem handelt es sich gar nicht um ein im juristischen Sinne zu verstehenden Abbüßen einer zudiktierten "Strafe", sondern um die Wiedergutmachung einer Verfehlung durch positives moralisches Handeln, das nur auf Erden möglich ist, bzw. um die reale Verwandlung eines Niederen in ein Höheres.

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