Anthroposophie        =           Dreigliederung

Impuls - Reaktion - Inkarnation   1919 - 1969 - 2019    Geschichte - Quellen - Material

6. Demokratie und Humanitätsideal


S43   Die Rekapitulation der Antike erreichte in gewisser Weise ihren Höhe- und Abschlußpunkt am Ende des 18. Jahrhunderts. Wie einst in Hellas und Rom als das gegenüber den altorientalischen Theokratie spezifisch Neue die Tendenz zur rechtlichen Ausgleichung und blutsmäßigen Vermischung der verschiedenen Kasten sich geltend gemacht hatte, so kam eine solche auch jetzt wiederum, jedoch mit einer um ein Vielfaches gesteigerten Wucht, ja mit geradezu elementarer Gewalt zum Durchbruch. Seinen weltgeschichtlich bedeutendsten Ausdruck erlangte dieser Prozeß in der Französischen Revolution von 1789. Schon bald nach ihrem Beginn hob die Nationalversammlung in einer einzigen Nachtsitzung: in der berühmten Freiheitsnacht vom 4. auf den 5. August jenes Jahres, alle Standesunterschiede wie auch die Leibeigenschaft förmlich auf und erklärte alle Mitglieder des französischen Staates zu gleichberechtigten Bürgern (Citoyens). Kurz darauf wurde auf den Vorschlag des Generals Laffayette, der im Freiheitskrieg der nordamerikanischen Kolonien gegen England mitgekämpft hatte, nach dem Vorbild der Deklaration der allgemeinen Menschenrechte, die bei der Begründung der Vereinigten Staaten formuliert worden war, eine ebensolche Rechte-Erklärung von der Nationalversammlung proklamiert. Ihren Höhepunkt erreichte die revolutionäre Umwälzung sodann in der nach der Absetzung des Königs im September 1792 erfolgten Umwandlung des französischen Staates in eine Republik. Die Bedeutung der errungenen Rechtsgleichheit aller Staatsbürger brachte man symbolisch dadurch zum Ausdruck, daß man die Begründung der Republik auf das Datum der Tagundnachtgleiche: den 21. September, ansetzte. Aber nicht genug damit: die Franzosen schrieben den Errungenschaften ihrer S44 Revolution einen so einzigartigen geschichtlichen Stellenwert zu, daß sie anstatt der christlichen Zeitrechnung eine neue einführten, deren Jahr 1 mit der Begründung der Republik begann. Gleichzeitig ersetzten sie das Christentum durch die Religion der Vernunft, genauer gesagt: des Verstandes (raison).

   In der Tat läßt sich nicht bestreiten, daß diese Revolution innerhalb der Entwicklungsgeschichte der menschlichen Gesellschaft einen ähnlichen Wendepunkt bedeutet wie die Erscheinung Christi innerhalb der Geschichte der Menschheit als solcher. Einen Wendepunkt, der sogar in einer inneren Beziehung zum Christusereignis steht. Denn es wurde im vorangehenden bereits erwähnt, daß das Kastensystem beziehungsweise die Ständeordnung, insofern ihre Urform die Theokratie bildete, eine wesenhaft vorchristliche Gesellschaftsform darstellte - eine Gesellschaftsform, die vor der Menschwerdung des Göttlichen liegt, wie sie in Christus erfolgte. Denn durch dieses Ereignis wurde dem Menschenwesen eine Würde verliehen, die sich mit jener Gesellschaftsform nicht mehr verträgt. Schon die klassische Antike hatte durch die Ausgleichung der Standesunterschiede eine Gesellschaftsstruktur entwickelt, die dem spezifisch Menschlichen im Menschen gerecht werden sollte und die wir deshalb an früherer Stelle als eine humanistische bezeichneten. Sie hatte jene Unterschiede freilich noch nicht grundsätzlich und in aller Form aufgehoben. Durch das Christusereignis wurde sodann die Würde des Menschen erst in ihrer vollen Höhe offenbar. Dennoch verblieb während des Mittelalters, so sagten wir bei seiner Besprechung, die Empfindung von dieser ihrer vollen Höhe in den Seelen der Menschen noch wie in einem Keimzustand. Sie sollte sich erst in einer späteren Zeit zur Blüte entfalten. Am Ende des 18. Jahrhunderts war diese Zeit gekommen. Durch die Französische Revolution wurde erstmals in aller Form das Ständesystem - wenn zunächst auch sozusagen nur auf dem Papier - beseitigt und die Rechtsgleichheit aller Menschen zum Grundsatz erhoben. Man könnte sagen: bis zu ihr hin war das Christentum die Religion gewesen, die den Menschen als Einzelnen, als Seelen den Weg zu ihrer Durchchristung wies. Durch die Errungenschaften dieser Revolution wurde es zum Impuls einer gesellschaftlichen Ordnung, S45 durch welche die Gesellschaft ihre Durchchristung erfahren kann. Insofern bedeutete diese Revolution für die Gesellschaft dasselbe, was das Christusereignis bis dahin für die Menschen als Individuen bedeutet hatte. Oder noch anders gesagt: in bezug auf die Gesellschaftsordnung begann erst mit der Französischen Revolution die Ära des Christentums. So verstanden, kam der Einführung der neuen Zeitrechnung mit dem Jahr 1792 eine innere Berechtigung zu, wenn auch diejenigen, die sie durchführten, sich gerade vom Christentum ab und der Religion der Vernunft glaubten zuwenden zu sollen. Darin zeigte sich aber nur, daß ihr Bewußtsein dem nicht gewachsen war, was in den Tiefen ihrer Seelen als Impuls lebte und ihr Tun bestimmte. Dieser Widerspruch lag auch all dem zugrunde, wodurch die Revolution in ihrem weiteren Verlauf zum Robespierreschen Terrorregime entartete.

   Aber nicht nur in Frankreich, sondern auch in den anderen Gebieten der zivilisierten Welt wogte damals, aus den Tiefen des geschichtlichen Werdens impulsiert, eine Welle eines christlichen Humanismus beziehungsweise eines humanistischen Christentums auf. Freilich geschah dies je nach den Nationalcharakteren der betreffenden Völker in verschiedener Weise. Von den amerikanischen Menschenrechte-Erklärungen, in denen sich dieser Humanismus, weil dort durch die geschichtliche Vergangenheit am wenigsten belastet, mit am frühesten geltend machte, war bereits die Rede. In Frankreich, entsprechend seiner starken Rückbezogenheit auf die griechisch-römische Antike und seiner hierin begründeten Hinorientierung auf die Sphäre des Staatlich-Juristischen, war es die politische Umwälzung der Revolution mit ihren Leitgedanken und Errungenschaften. In England, wo in einer bestimmten Art die Ständeordnung viel tiefer verwurzelt war - bestehen dort doch heute noch zwei Parlamente: das "house of Lords" und das "house of commonns", das Ober- und das Unterhaus! -, wäre es damals nicht möglich gewesen, die Idee der Rechtsgleichheit aller öffentlich zu vertreten. Dort war es der Geheimbund der Freimaurer, welcher in seinen Kreisen die Ideale der Humanität darlebte. In Deutschland, wo die überkommene Ständeordnung ebenfalls noch fortbestand, erfuhr der neue S46 Humanismus seine Verkörperung in den Schöpfungen seines damaligen Geisteslebens: der Philosophie, der Dichtung, der Kunst. Herder war es, der in seinen "Briefen zur Beförderung der Humanität" und in seinen "Ideen zu einer Philosophie der Geschichte der Menschheit" den Begriff der Humanität als Leitidee jener Zeitepoche zuerst formulierte. In Kants Schrift "Zum ewigen Frieden" erschien dieser in Gestalt einer Zukunftsvision. Die erste große dichterische Verkörperung erfuhr er sodann in Lessings "Nathan". Seinen umfassendsten poetischen Ausdruck fand er in Goethes dichterischem Gesamtwerk. Eine besondere Nuancierung verlieh ihm Schiller in seiner Kunstphilosophie und in seinem Weltbürgertum. Mozart verherrlichte das Ideal des Rein-Menschlichen in Anlehnung an die Freimaurerei in seiner "Zauberflöte" - und Beethoven sang ihm in der Vertonung von Schillers Hymnus an die Freude im Schlußsatz seiner 9. Symphonie ein einzigartiges Preislied. Viele andere große Namen wären in diesem Zusammenhang noch zu nennen, in der Schweiz gehört zu diesen auf dem Gebiet der Erziehung derjenige Pestalozzis mit seiner Idee der "Menschenbildung" sowie jener des Philosophen Troxler, der seinen christlichen Humanismus unter der Bezeichnung einer "Anthroposophie" vertrat.

   Für den weiteren Fortgang der Betrachtung drängt sich die Frage auf: wie gestaltete sich aus den geschilderten Impulsen heraus das Verhältnis des Staates zum geistig-kulturellen Leben? Hiefür ist zweierlei zu berücksichtigen: Dem am Humanitätsideal orientierten Geistesleben dieser Epoche war teils vorbereitend, teils einleitend vorangegangen die Aufklärungsströmung des 18. Jahrhunderts, die ja auch der Französischen Revolution ihre Leitgedanken (Montesquieu, Rousseau) geliefert hatte. Sie hatte das Verhältnis des Menschen zum Göttlichen im Sinne seiner Verselbständigung diesem gegenüber entscheidend gewandelt. An die Stelle des Empfangens von göttlichen Offenbarungen war dadurch das geistige Selbstschöpfertum des Menschen getreten und damit an die Stelle des religiösen Glaubens das erkennende Wissen. So hatte sie der Ablösung der Religion als der Beherrscherin des Geisteslebens durch die Wissenschaft den Weg bereitet. Anstelle der kirchlichen Gotteshäuser traten mehr und mehr die wissenschaftlichen S47 Hochschulen, die Universitäten als die maßgebenden Institutionen. Die Repräsentanten der Geisteskultur fühlten sich nicht mehr wie einstmals die Angehörigen der Priesterkaste und des Klerus als Stellvertreter Gottes auf Erden, sondern als Vertreter bestimmter rein menschlicher Betätigungen des wissenschaftlichen Forschens, des künstlerischen Schaffens, der Erziehung usw. So hatte sich das Geistesleben in einen speziellen Bereich rein menschlichen Tuns und damit auch der Gesellschaft verwandelt, der sich seinem Wesen nach von dem des staatlich-politischen Lebens unterschied. Mit diesem Wandel des Empfangens eines Übermenschlichen zum Erzeugen eines spezifischen Menschlichen ging Hand in Hand die Ablösung des ehemaligen Glaubenszwanges gegenüber den Dogmen der Kirche durch das Prinzip der Gewissens-, Forschungs- und Lehrfreiheit.

   Andererseits hatte die Abschaffung der Stände, die durch die Französische Revolution erfolgt war, die Betätigung innerhalb des Geisteslebens (Wissenschaft, Kunst, Erziehung) aus der Sache einer Kaste, das heißt eines erblichen Berufsstandes, in eine Sache jedermanns verwandelt, der die entsprechenden Interessen, Neigungen, Fähigkeiten besaß. Anstelle der Blutszugehörigkeit war die individuelle Begabung als Vorbedingung für die Beteiligung am Geistesschaffen getreten. Um diese wenigstens auf elementarer Stufe jedermann zu ermöglichen, wurde in der Folge die allgemeine Schulpflicht eingeführt.

   All dies hätte dazu führen können, die Forderung aufzustellen, daß das Geistesleben gemäß seinen spezifischen Funktionsbedingungen von seinen Trägern selbst verwaltet werde. Tatsächlich wurde auch sowohl in Deutschland, zum Beispiel durch Wilhelm von Humboldt in seiner Schrift "Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen" vom Jahr 1792, wie auch in der Schweiz durch Pestalozzi, Troxler und andere in ihren pädagogischen Unternehmungen das Postulat vertreten, das Geistesleben beziehungsweise Bildungswesen neben dem Staat als eigene Sphäre der Gesellschaft zu konstituieren. Diese Idee setzte sich jedoch nicht durch. Maßgebend wurde vielmehr, was von Frankreich als Impuls gesellschaftlicher Gestaltung ausging. Es wurde im S48 vorangehenden Kapitel bereits darauf hingewiesen, daß, wiederum am entschiedensten in Frankreich, der moderne Staat sich als Nationalstaat ausformte und damit auch die Pflege nationaler Kultur, wie sie besonders in der je betreffenden Nationalsprache sich darlebt, als seine Sache betrachtet. Diese Auffassung verstärkte sich noch um viele Grade, als durch die Revolution der Staat aus einer Sache der Fürsten, der Könige, zur Sache des Volkes, der Nation geworden war. Damit wurden demokratischer und nationaler Staat geradezu identisch miteinander. In der französischen Sprache umfaßt denn auch das Wort "nation" die Doppelbedeutung von Staat und Volkstum. Die hierin zum Ausdruck kommende Auffassung verbreitete sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zugleich mit der Ausbreitung des demokratischen Gedankens über ganz Europa und führte in Mittel- und Osteuropa teils zu nationalstaatlichen Einigungen (wie in Deutschland und Italien), teils zu nationalstaatlichen Verselbständigungen (auf dem Boden des ehemaligen Habsburgerreiches). Dies hatte allüberall die mehr oder weniger totale Verstaatlichung des geistig-kulturellen Lebens zur Folge. Wie einst im alten Rom die ehemalige Volksreligion zur Staatsreligion geworden war, so wurden jetzt die Volkskulturen in allen Ländern zu Staatskulturen. Und so bildete sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts innerhalb der westlichen Zivilisation ein Zweifaches heraus: Einerseits differenzieren sich geistiges und staatliches Leben immer entschiedener voneinander zu zwei verschiedenen Sachbereichen beziehungsweise Funktionssystemen der Gesellschaft; andererseits geht die Verwaltung des ersteren zugleich fast bis zur Gänze in die Kompetenz des letzteren über. Dies hatte zur Folge, daß der Humanismus von der Wende des 18. und 19. Jahrhunderts immer mehr abklang und vom Nationalismus abgelöst wurde, der sich schließlich im Beginn des 20. Jahrhunderts zum Chauvinismus steigerte und im Ersten Weltkrieg die Völker Europas wie Bestien übereinander herfallen ließ. Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bezeichnete der österreichische Dichter Grillparzer als den "Weg der modernen Zivilisation" denjenigen "von der Humanität über die Nationalität zur Bestialität".

   Genau der umgekehrte Vorgang spielte sich dagegen im Verhältnis S49 des Staates zur Wirtschaft während dieser Zeit ab. Hierin trat nun abermals, gerade auf dem Gipfel- und Endpunkt der Rekapitulation der Antike durch die neuzeitliche Entwicklung, eine neue Variante in Erscheinung. Etwa gleichzeitig mit dem politischen Umsturz in Frankreich fand in England die "industrielle Revolution" statt, die Begründung des Industrialismus durch die Fortschritte, welche dort die Entwicklung der Technik damals erreichte (Erfindung der Dampfmaschine, der Spinnmaschine, des mechanischen Webstuhls). Sie brachte die größte Umwälzung mit sich, die sich seit Jahrtausenden auf wirtschaftlichem Felde vollzogen hat. Mit ihr verlagerte sich abermals der Schwerpunkt der Wirtschaft, und zwar jetzt vom Handel in die industrielle Produktion, zu welcher später noch die technische Dienstleistung hinzukam.

   Drei Tatbestände sind es, durch welche dieser Wandel Folgen von unabsehbarer Bedeutung nach sich zog. Es ist erstens die Massenproduktion nicht nur der Erzeugnisse, die früher auf andere Art hergestellt wurden, sondern auch einer ganz neuen Gattung von solchen: nämlich technischer Apparaturen allerverschiedenster Art. Und zugleich die durch die ständige Weiterentwicklung der Technik ermöglichte fortschreitende Verbilligung aller dieser Erzeugnisse. Dadurch entstand, zunächst in den Industrieländern, ein durchschnittlicher materieller Wohlstand und technologischer Lebensstandard, wie ihn die Menschheit zuvor nie gekannt hatte. Es ist zum zweiten die Tatsache, daß die industrielle Wirtschaft von ihrer Entstehung an den unbeschränkten freien Wettbewerb zwischen den industriellen Unternehmern zu ihrem alleinigen Ordnungsprinzip machte. Das bedeutete, daß sie sich von der staatlichen Reglementierung des Merkantilsystems befreite, also gegenüber dem Staate verselbständigte. Und zwar geschah diese nicht nur innerhalb der jeweiligen Nationalwirtschaft, sondern auch hinsichtlich des Verhältnisses zu anderen Nationalwirtschaften, indem sie den freien Wettbewerb auch zwischen den verschiedenen Volkswirtschaften anstrebte durch das Postulat des zollfreien Handels (free trade) über Staatsgrenzen hinweg. Denn wegen ihrer Massenfertigung brauchte die Industrie sowohl für den Bezug ihrer Rohstoffe wie für den Absatz ihrer Erzeugnisse größere als nur S50 nationale Räume. Indem im Verlauf des 19. Jahrhunderts, von England ausgehend, der Freihandel sich weitgehend durchsetzte, führte der Industrialismus während dieser Zeit die Wirtschaft von der Stufe der Volks- zu derjenigen der einheitlichen Weltwirtschaft.

   Mit all dem war unmittelbar ein Drittes verbunden. Wie im Vorangehenden für das Geistesleben gezeigt wurde, daß es seit dem Umschwung vom Ende des 18. Jahrhunderts nicht mehr Sache eines Berufsstandes, sondern Sache jedermanns, je nach dem Maß seiner diesbezüglichen Fähigkeiten geworden war, so ist dasselbe auch von der Wirtschaft zu sagen. Sie ist als industrielle nicht mehr Sache eines Standes, sondern jedermanns, je nach seiner Neigung und Fähigkeit, in ihr sich zu betätigen. Denn die Industrie braucht nicht nur Hand-, sondern auch Kopfarbeiter: Unternehmer, Planer, Organisatoren, Kalkulatoren usw. Damit wurde auch die Wirtschaft zu einem Sachgebiet neben dem des Staates mit eigenen Problemen und Funktionsbedingungen. Deutlich hoben sich in ihr seither als ihre Hauptfaktoren gegeneinander ab die Produktion, der Handel und der Konsum, und zu ihrer Hauptaufgabe wurde es, die drei in die rechte Beziehung zueinander zu bringen.

   Welche Entwicklungen durch all dies sich im weiteren ergaben und welche Verhältnisse sich dadurch herausbildeten, soll im nächsten Kapitel zur Darstellung gelangen. Hinsichtlich der Organisation und Verwaltung der Gesamtgesellschaft, wie sie sich zunächst im 19. Jahrhundert gestaltete, kann jedenfalls zusammenfassend festgestellt werden: Sie gliederte sich in die zwei Sphären des Staates (mit Einschluß des von ihm verwalteten Geisteslebens) und der Wirtschaft. Jene streng national, diese immer mehr zur Weltwirtschaft sich ausgestaltend.

Nächstes Kapitel:  7. Die Industriegesellschaft