Anthroposophie        =           Dreigliederung

Impuls - Reaktion - Inkarnation   1919 - 1969 - 2019    Geschichte - Quellen - Material

2. Die Theokratie des alten Orients


S15   Die Geburt der Gesellschaft als eines in sich gegliederten Organismus erfolgte in der Zeit, als die Entwicklung der Menschheit aus ihrer vor- und frühgeschichtlichen Phase in ihre eigentlich geschichtliche eintrat. Es geschah dies mit dem Aufgang jener Kulturepoche, welche die anthroposophische Forschung als die dritte nachatlantische oder auch als die ägyptisch-babylonisch-assyrische bezeichnet, weil sie in jenen Gebieten ihre reinste Verkörperung erlangte. Doch gehören zu ihr auch die anderen orientalischen Kulturen, die in jener Zeit blühten: diejenigen Kleinasiens, Persiens, Indiens, Chinas. Es war dies die Zeit vom 4. bis etwa zum Ende des 2. vorchristlichen Jahrtausends. In ihr ging die leibliche Entwicklung der Menschheit in die seelische über, zunächst in die der "Empfindungsseele".

   Drei Tatsachen sind es, die diesen Übergang aus der Vorgeschichte in die Geschichte markieren: Fürs erste die damals erfolgte Erfindung der Schrift, welche ja das wichtigste Mittel bildet, die Erinnerung an die Vergangenheit den jeweils nachkommenden Generationen zu überliefern. Aus diesem Grunde reicht Geschichte nach heutiger Auffassung so weit zurück, wie es Geschichtsschreibung in irgendeiner, wenn auch nur in der primitivsten Form von Chroniken oder bloßen Inschriften gibt. Gleichzeitig mit der Schrift entstand damals die andere Bedingung eines geschichtlichen Daseins: die Zeitrechnung (Chronologie) mit dem Kalenderwesen. Sie kam zustande im Zusammenhang mit der Ausbildung einer Himmels- beziehungsweise Sternenkunde. Und das dritte, was zur selben Zeit geboren wurde, war die Gesellschaft als gegliederter Organismus. Zwar zeigte diese schon vor ihrer Geburt eine gewisse Gestaltung, wie auch der einzelmenschliche Leibesorganismus schon während S16 seiner Embryonalentwicklung sich zu einer bestimmten Form ausbildet. Aber so, wie diese Form in ihrer Spezifität erst dann deutlich in Erscheinung tritt, wenn der Leib mit der Geburt die mütterliche Hülle verlassen hat und allmählich auf seine eigenen Beine zu stehen kommt, so trat auch die Gestalt der menschlichen Gesellschaft in einer ersten Entwicklungsform erst deutlich in die Sichtbarkeit, als sie mit ihrer "Geburt" gegenüber den Welten, in deren Schoße sie vorher noch gleichsam geschlummert hatte, eine gewisse Selbständigkeit erlangte. Es wäre reizvoll, ihre "vorgeburtliche" Formbildung zu schildern. Im Rahmen dieser Darstellung muß hierauf jedoch verzichtet und auf die Schilderungen derselben verwiesen werden, die der Verfasser in anderen Zusammenhängen gegeben hat. (Siehe: Geschichte als Stufengang der Menschwerdung. 1. Band, ferner: Von den geschichtlichen Werdestufen des sozialen Organismus. In: Mensch und Welt. Jahrgang 1969S233ff).

   Die erste "nachatlantische" Entwicklungsgestalt der Gesellschaft gelangte, freilich in verschiedensten Varianten, in all den genannten Kulturen zur Ausbildung. Alle diese stellten in der Tat nur verschiedene Abwandlungen eines und desselben Strukturprinzipes dar. Dieses kennzeichnete sich durch jene klassenmäßige Schichtung der jeweiligen Bevölkerung, für welche die Bezeichnung des Kastensystems gebräuchlich geworden ist. Dieser Gliederung der Bevölkerung eigneten vier hauptsächliche Merkmale:

   Fürs erste übten die verschiedenen Klassen verschiedene Berufe aus, und insofern könnte das damalige Gesellschaftssystem auch ein berufsständisches genannt werden. Da gab es zum Beispiel die Priesterkaste, der die Betreuung all dessen oblag, was zum religiösen Leben gehört, wie Kultus, Gebet, Opfer, Feste, geistig-religiöse Unterweisung und Führung der übrigen Bevölkerung. Sodann die Krieger- oder Königskaste, die alles das zu verwalten und zu sichern hatte, was an politischen Gebilden damals entstand. Bekanntlich entfalteten sich ja die meisten der damaligen orientalischen Kulturen in großen Reichen, wie dem ägyptischen, babylonischen, assyrischen, persischen, chinesischen und anderen. Freilich trugen diese noch einen ganz anderen Charakter als die Staatsbildungen S17 späterer Zeiten. Ihre innere Verwaltung sowie ihre militärische Machtentfaltung teils zum Zwecke ihres Schutzes gegen äußere Bedrohung, teils zum Zwecke ihrer Ausbreitung über größere Gebiete bildeten die Aufgabe dieser zweiten Kaste. Eine weitere Klasse repräsentierten die Handwerker und die Händler, deren Berufe damals schon eine erste hohe Blütezeit erlebten. Eine letzte Klasse schließlich: die der Dienenden (in Indien "Sudras" genannt), stand den Angehörigen der anderen Kasten als Arbeits- und Hilfskräfte zur Verfügung, betätigte sich außerdem aber in der Hauptsache in den damaligen Formen von Ackerbau und Viehzucht.

   Die genannte Art der Verteilung der Berufe auf die verschiedenen Kasten war eine solche, die in etwa unserer heutigen Unterscheidung der drei Hauptgebiete des gesellschaftlichen Lebens: des geistig-kulturellen, des staatlichen und des wirtschaftlichen Lebens entspricht. Und es leuchtete insofern durch jene Berufseinteilung ebenso, nur eben in anderer Art, das dreigliedrige Urbild der Gesellschaft hindurch, wie es auch in unserer heutigen Gliederung der Gesellschaft sich ausprägt. Nur unterschied man eben in alter Zeit nicht die verschiedenen Funktionsgebiete der Gesellschaft, sondern die Funktionen der verschiedenen Kasten.

   Das zweite Merkmal der letzteren lag darin, daß sie streng gegeneinander abgeschlossene Blutsgemeinschaften darstellten. Wir haben es hierbei mit einer Nachwirkung der vorausgegangenen leiblichen Entwicklung zu tun. Ein Übertritt aus der einen in die andere oder eine eheliche Verbindung mit einem Mitglied einer anderen Kaste war in den meisten dieser Kulturen nicht möglich. Am strengsten waren sie bekanntlich in Indien voneinander geschieden und sind dies dort bis in unsere Zeit herein geblieben. Diese Bewahrung der Blutsreinheit derselben hatte später ihre Benennung als "Kasten" zur Folge, welche sich von lateinischen Wort castus = rein, unvermischt, herleitet. Es war diese scharfe blutsmäßige Abgeschlossenheit der Kasten gegeneinander die Form, in der damals das Moment der Gliederung, der Differenzierung der Gesellschaft seinen Ausdruck fand.

   Ein drittes Merkmal bestand darin, daß die kastenmäßige Schichtung S18 der Bevölkerung eine vertikale war, das heißt eine solche in obere und untere, in herrschende und dienende, in befehlende und gehorchende Klassen. Sie stellte mit anderen Worten ein System des Herrschens und Dienens dar. An oberster Stelle stand die Priesterkaste: sie herrschte über alle anderen Kasten. An zweiter Stelle standen die Könige und Krieger: sie herrschten zwar über die zwei unteren Kasten, unterstanden aber den Priestern. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen den damaligen "Reichen" und den Staaten späterer Epochen. An dritter Stelle standen die Handwerker und Händler: sie hatten nurmehr die Dienenden unter sich, waren aber selbst den Priestern und Kriegern untertan. Das heißt: von hier an wurde das Herrschen vom Dienen überwogen. Und der untersten Kaste verblieb, wie auch ihr Name besagte, nurmehr das Dienen. Das alles bedeutete, daß eine Betätigung im Dienste des Geistig-Göttlichen, wie sie die Priester ausübten, am höchsten, diejenige im Dienste des Materiellen, Natürlichen, wie sie den Dienenden zukam, dagegen am niedrigsten eingeschätzt wurde. Es bedeutete aber noch etwas anderes: daß nämlich die religiöse Betätigung identisch war mit einer solchen des Herrschens und Befehlens. Dies fand darin seinen Ausdruck, daß es zu den Obliegenheiten des Priestertums gehörte, für die Lebensgestaltung aller anderen Kasten die Richtlinien und Zielsetzungen zu geben. Umgekehrt war die Betätigung im Wirtschaftsleben als Handwerker, Händler oder Bauer identisch mit der Dienstleistung gegenüber den oberen Kasten. Diese Dienstleistung, die in Arbeiten verschiedenster Art, aber auch in der Herstellung der für die physische Existenz notwendigen Güter und Lebensmittel bestand, wurde nicht im heutigen Sinne bezahlt, sondern als Pflicht erfüllt. Dafür ließen die Priester den dienenden Klassen die geistige Führung, die religiöse Unterweisung, die moralische Impulsierung zukommen, deren diese bedurften; die Krieger- und Königskaste gewährte ihnen militärischen Schutz vor äußeren Feinden und garantierte ihnen die Einhaltung einer bestimmten Rechtsordnung. So bestand zwischen den Herrschenden und Dienenden ein gegenseitiges Empfangen und Geben, und dieses verbürgte die Einheit, die der damaligen Gesellschaft trotz der Abgeschlossenheit der Kasten gegeneinander eignete. S19

   Ein letztes Merkmal derselben schließlich bestand darin, daß die Kasten in ihrer Gesamtheit doch noch nicht das Ganze der damaligen Gesellschaft, ja nicht einmal den wichtigsten Teil derselben ausmachten. Diesen bildeten vielmehr die Götter, die von den jeweiligen Bevölkerungen verehrt wurden. Sie waren die eigentlichen, wahren Herrscher innerhalb der damaligen Gesellschaft. Ihnen gegenüber stellten alle Kasten die Dienenden dar. Darum hieß jenes Gesellschaftssystem auch Theokratie: Gottesherrschaft. Die Herrschaftsposition, welche der Priesterkaste zukam, war nur eine abgeleitete, stellvertretende. Diese Kaste bildete den bevollmächtigten Stellvertreter Gottes beziehungsweise der Götter auf Erden. An sie hatten diese einen Teil ihrer Herrschafts-funktionen delegiert, einen anderen an die Kaste der Könige und Krieger. Auch diesen kamen ihre Funktionen "von Gottes Gnaden" zu.

   Dieser Stellung entsprach auch die Form, in welcher das damalige Priestertum organisiert war. Sie kennzeichnete sich durch jene Tempelgemeinschaften, welche die Griechen später als Mysterienstätten bezeichneten. Die Angehörigen derselben wurden mit ihrem Eintritt in sie einer geistigen Schulung unterworfen: der "Einweihung" (Initiation), die sie dazu befähigte, in einen geistigen Verkehr mit den von den jeweiligen Völkern verehrten Göttern einzutreten, die Stimmen derselben zu vernehmen und gewissermaßen aus ihren Händen bestimmte Weistümer und Weisungen entgegenzunehmen, um sie den verschiedenen Kasten zu übermitteln. In der Gestalt des Moses, der auf dem Berge Sinai aus den Händen Jehovas die Gesetztafeln empfängt und sie seinem am Fuße des Berges harrenden Volke überbringt, ist uns ein Sinnbild der Rolle überliefert, welche damals die Eingeweihten der Mysterien im Leben ihrer Völker spielten. Ein Analoges galt in gewisser Weise auch für die Königskaste, insbesondere bei jenen Völkern, bei welchen das höchste priesterliche mit dem höchsten politischen Herrscheramt in Personalunion verbunden war - wie etwa in den Pharaonen Ägyptens und in den chinesischen Kaisern.

   Wie in viel späterer Zeit etwa in Europa die weltlichen Fürsten sich in den Hauptstädten ihrer Staaten ihre Herrscherpaläste als ihre Residenzen errichteten, so besaßen auch die Götter - als die S20 Herrscher in den alten orientalischen Theokratien - ihre Paläste: in Gestalt der Tempel, die ihnen erbaut wurden und die zu den gewaltigsten Bauwerken gehören, die je errichtet worden sind. In diesen Tempeln "residierten" sie. Dort war es, wo sozusagen aus ihren Händen die Priester die Anweisungen empfingen für die Gestaltung des Lebens der je betreffenden Bevölkerungen. Und so war die Durchführung dieser Anweisungen in Wahrheit Dienst gegenüber den Göttern, war Götterdienst, war Religion. Es kann diese Tatsache deshalb auch so charakterisiert werden, daß die Religion das ganze Leben beherrschte und bestimmte. Jegliches Tun der Menschen trug zutiefst den Charakter eines Gottes-Dienstes. Und das höchste aller moralischen Gebote beziehungsweise Lebensziele bildete darum der Gehorsam gegenüber den Göttern, die Unterwerfung des eigenen, menschlichen Willens unter den Willen der Götter, als dessen Manifestation eben die damalige Gesellschaftsordnung betrachtet wurde.

   In der vielbändigen Weltgeschichte "Historia Mundi" wird im zweiten Band von dem Bearbeiter der altägyptischen Kultur, Rudolf Anthes, dieser Tatbestand schon hinsichtlich des "Alten Reiches" an einer altägyptischen Spruchsammlung folgendermaßen illustriert (S157): "Auch die Weisheitslehre des Ptahhotep sieht die Pflicht des einzelnen nur in der Einfügung in die gesellschaftliche Ordnung. Es ist eine Spruchsammlung in der zu allen Zeiten beliebten didaktischen Form, die einem Wesir der 5. Dynastie in den Mund gelegt und an seinen Sohn gerichtet ist; sie ist vollständig in einer Handschrift des Mittleren Reiches erhalten. Es sind Verhaltungsmaßregeln für einen jungen Menschen am Anfang der Beamtenlaufbahn. Bescheidenheit und Freigebigkeit, Ehrfurcht und Milde, das Streben nach Ansehen und häuslicher Ordnung werden gefordert. Das wird schlicht begründet mit dem Nutzen solchen Verhaltens in der Gesellschaft. Durch 'Hören' wird der Mensch dem Idealbild der Weisheitslehre angenähert: dem 'Schweigenden', das ist der, der sich zu beherrschen gelernt hat. Die soziale Ordnung, in die der Jüngling sich einordnen soll, ist die Maat. Dieser uns unübersetzbare Begriff ist die Ordnung des Staates, die Weltordnung, ja die ganze ihr eingeordnete Welt der Menschen und Götter. Der S21 Schöpfergott, der Herr der Maat, hat sie geschaffen. So ist auch der König der Maat, und doch ist er König nur kraft der Maat; er ist, so können wir sagen, verantwortlich für die Maat auf Erden, und anscheinend bringt er sie dem Sonnengotte von Heliopolis dar, das heißt, in ritueller Handlung legt er Rechenschaft ab über sein Reich und bestätigt dem Reichsgotte sein Eigentum durch das Symbol des Opfers. Vor jedem Menschen liegt die Maat als ein Weg, von dem abzuweichen Verbrechen bedeutet. Der Mensch tut Maat für den König durch Ausführung seiner Pflicht, so wie der König Maat tut für den Gott. So trägt jeder bei zu ihrer Verwirklichung. In seinen Grabinschriften beruft der Mensch sich darauf, daß er Maat getan und Maat geredet hat; diese Einfügung in die menschliche und göttliche Ordnung darf ihm nicht bestritten werden, denn sie ist die Vorbedingung für sein Leben nach dem Tode."

   Und noch für die Zeit des "Neuen Reiches" wird die damalige Gesellschaftsordnung in der folgenden Weise charakterisiert (S205f): "Die Sonderstellung des Gottesstaates innerhalb der ägyptischen Nation kann auch als Merkmal einer allgemeinen sozialen Erscheinung verstanden werden. Die bevorzugte wirtschaftliche Lage der Tempel ist als Erbteil der Ramessidenzeit geblieben und zieht immer mehr Menschen in ihren Bann. Wenn Scheschonks Familie in Heliopolis und andere Söldnerführer an anderen Plätzen auch das örtliche hohe Priesteramt erblich verwalten, so bedeutet das neben der politischen auch eine wirtschaftliche Sicherung. Die Erblichkeit des Amtes ist ein altes ägyptisches Ideal; in dieser Zeit tritt sie im Gottes-Staat als Rechtsanspruch auf... Die Ausnahmestellung des Priesterstandes, die bis in die ptolemäische Zeit hinein sich erhalten hat, wird hier begründet. Eine ähnliche gesellschaftliche Entwicklung erscheint bei den libyschen Söldnern. Die einheimisch ägyptische Miliz ist in der 23. Dynastie auf den Gottesstaat bis nördlich nach Asjut beschränkt; die eigentliche militärische Macht liegt aber im Norden bei den libyschen Familien, die schon unter den Ramessiden im Delta angesiedelt waren und ihren militärischen Stand bewahrten. Hier erhält sich die Soldatenklasse auf der Grundlage des besonderen Volkstums. Der zunftartigen Verkapselung der beiden Hauptstände, der Priester S22 und der Soldaten, folgt notwendig die Absonderung auch der übrigen Stände und damit die Berufsbindung, die den Griechen als kennzeichnend ägyptisch galt. Die rituellen Reinheitsgesetze sind schon in dieser Zeit nachweisbar. In der verächtlichen Fernhaltung des Ägypters von den beduinischen Hirten im Delta mischt sie die nationale mit der berufsständischen Abschließung. Unter diesen Verhältnissen ist es verständlich, daß in den bevorzugten Klassen Wert auf den genauen Stammbaum gelegt wird, der die Berufszugehörigkeit auch der Vorfahren bekräftigt. Das gilt für die Söldner, tritt uns aber noch stärker in den Ahnentafeln des Priesterstandes entgegen... Die Vorrechte der Priester und Soldaten beruhen wirtschaftlich darauf, daß Tempel und Söldner die Hauptgrundbesitzer und wenigstens zum Teil von Abgaben befreit sin. Die Steuerlasten müssen von den übrigen Landesbewohnern getragen werden.""

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