Anthroposophie        =           Dreigliederung

Impuls - Reaktion - Inkarnation   1919 - 1969 - 2019    Geschichte - Quellen - Material

4. Die Ständeordnung des Mittelalters


S30     Als eine nächste Phase in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft kann die etwa tausendjährige, vom 5. bis zum 15. Jahrhundert sich erstreckende Epoche des christlich-europäischen Mittelalters gelten. Sie setzt ein mit dem Untergang des weströmischen Reiches (476 nC) in den Stürmen der Völkerwanderung und endet mit der Wende zur Neuzeit. Wenn wir fragen, welche neue Form die Gesellschaft in dieser Zeit angenommen hat, so gibt uns die Geschichte hierauf eine negative Antwort. Keine prinzipiell neue Form tritt da in Erscheinung, es wird auch nicht die von der Mittelmeerantike ausgebildete einfach beibehalten, sondern es findet in gewisser Weise eine Rückkehr zur theokratischen Gesellschaftsform des alten Orients statt. Diese wird, allerdings in einer neuen Variante, rekapituliert. Worin liegt der Grund hierfür? Das Germanentum war, verglichen mit den bisher besprochenen Kulturvölkern, sehr lange - bis zur Völkerwanderung hin - sozusagen in einer frühkindlichen Phase, das heißt auf einer vorgeschichtlichen Stufe seine Entwicklung, zurückgeblieben. Es war bis dahin noch nicht im vollen Sinne seßhaft geworden, hatte noch keine eigene Schrift entwickelt - die Runenzeichen wurden nicht zum Schreiben verwendet, sondern dienten kultisch-magischen Gebräuchen. Auch eine eigene Zeitrechnung war noch nicht vorhanden. Erst mit ihrer Seßhaftwerdung nach der Völkerwanderung traten die germanischen Stämme voll in die Geschichte ein, und das heißt: in jene Entwicklungsphase (der Empfindungsseele), zu welcher die altorientalischen Völker schon im 4. vorchristlichen Jahrtausend übergegangen waren. Und so mußten sie zunächst während etwa eines Jahrtausends eine analoge Entwicklung durchlaufen, wie sie die orientalischen Völker vom 4. bis 2. vorchristlichen Jahrtausend S31 absolviert hatten. Darum bildete sich mit dem Abfluten der Völkerwanderung nun abermals ein Kastensystem, eine theokratische Gesellschaft heraus.

   Wiederum steht an oberster Stelle eine Priesterklasse - man spricht jetzt nicht mehr von Kasten, sondern von Ständen -: der "Lehrstand", der dieselben Funktionen ausübt, die einstmals im Orient die Priesterkaste verwaltet hatte. Nur ist jetzt an die Stelle der Mysterien-Tempelgemeinschaften die christliche Kirche als die Organisationsform dieses Standes getreten. Neben den eigentlich religiösen Funktionen besorgt er auch jetzt wieder die geistige Führung und Unterweisung der übrigen Bevölkerung - daher die Bezeichnung des "Lehrstandes".

   Sodann die Königs- und Kriegerkaste: der Adel, dem auch jetzt wieder ausschließlich die Verwaltung der politischen Gebilde zufällt, die in dieser Zeit entstehen. In seiner Bezeichnung als Ritter oder "Wehrstand" kommt seine Kriegerfunktion zum Ausdruck. Die Heere des Mittelalters waren bis zur Erfindung des Schießpulvers in seiner Spätzeit ausschließlich Ritterheere.

   Des weiteren der "Nährstand", in erster Linie durch die Handwerker, in zweiter durch die Händler, die Kaufleute vertreten. Und schließlich die Hörigen, die Bauernbevölkerung, die in der zweiten Hälfte des Mittelalters in zunehmendem Maße in die Leibeigenschaft versanken.

   Auch hier haben wir es also wieder mit Berufsständen zu tun. Und auch zwischen diesen bildet sich wieder eine streng blutsmäßige Abgeschlossenheit gegeneinander heraus. Ferner stellen auch sie wieder ein hierarchisches Herrschaftssystem dar. Die drei oberen Stände werden deshalb in späterer Zeit auch als der erste, der zweite und der dritte Stand (tiers état) bezeichnet. Zuhöchst steht das Priestertum, repräsentiert durch die Kirche. Ihr Oberhaupt, der Papst, ist nicht nur das ihrige sondern nimmt in der Zeit seiner höchsten Machtstellung (Innocenz III.) auch die oberste weltliche Herrschaft für sich in Anspruch. Schließlich bedeutet die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit auch jetzt wieder eine Theokratie, eine Gottesherrschaft. Der Papst ist der Stellvertreter Gottes auf Erden, die Verbindung mit der göttlich-geistigen Welt ist ausschließlich S32 durch Vermittlung der Kirche zu erreichen. Sie ist darum die allein selig machende. Auch die Stiftungsurkunde des Christentums: das Neue Testament, ist deshalb nur dem Klerus, nicht der Laienschaft zugänglich. Nur jener ist für ihre Interpretation zuständig.

   Damit kommen wir auf ein erstes Moment der neuen Variante zu sprechen, in welche die theokratische Gesellschaft während des Mittelalters in Erscheinung tritt. Im alten Orient besaß jede seiner Kulturen ihre eigen nationale Religion. Im europäischen Mittelalter bekennen sich alle Völker, von denen seine Kultur getragen wird, zu einer einzigen Religion: zum Christentum. Sie haben ihre eigene angestammte Religion zum Teil schon während der Völkerwanderung, zum Teil bald nach deren Abschluß aufgegeben und sich zu diesem neuen Glauben bekehrt. Sie übernahmen mit ihm freilich nicht die Religion eines anderen Volkes. Zwar war das Christentum auf dem Boden des Judentums entstanden. Aber als einzige unter allen Religionen hatte es sich von Anfang an nicht als eine nationale, sondern als die für die ganze Menschheit bestimmte Religion verstanden. "Gehet hinaus in alle Welt und lehret alle Völker!" lautete der Auftrag, den ihr Stifter bei seiner Himmelfahrt seinen Jüngern erteilte. Darum war er ja auch von den Juden dem Kreuzestod überliefert und seine Lehre gewissermaßen aus ihrem Volke ausgestoßen worden.

   Mit diesem seinem menschheitlichen Charakter hängt unmittelbar das andere Grundmerkmal des Christentums zusammen: daß nämlich - zufolge seines Glaubens - in seinem Begründer Gott selbst, genauer: die zweite Person der göttlichen Trinität Mensch geworden ist. Wir haben es bei diesem also mit einer gottmenschlichen Wesenheit zu tun, die als solche zum Bruder eines jeden Menschen geworden ist. Ihre Menschwerdung erfolgt aus ihrer unermeßlichen Liebe zur Menschheit. Und darum ist durch sie anstelle des Gehorsams gegenüber dem Göttlichen als neues höchstes Gebot die Liebe zum Gottmenschen und die Nachfolge Christi (Imitation Christi) getreten. Zugleich hat durch die in Jesus Christus stattgehabte Menschwerdung Gottes die Würde des Menschen eine unendliche Erhöhung erfahren. Und dadurch fand in der Kultur des europäischen Mittelalters doch nicht nur eine bloße S33 Wiederholung der altorientalischen Theokratie statt, sondern zugleich eine Weiterbildung des in der griechisch-römischen Antike entstandenen Humanitätsideals. Sie stellt also doch nicht bloß ein "Zurück" hinter die Errungenschaft der klassischen Antike dar, sondern zugleich auch ein "Vorwärts" über diese hinaus. Freilich verblieb dieses Neue und Höhere während des Mittelalters zunächst noch im Keimzustand. Es vermochte sich, wenigstens im allgemeinen, noch nicht zur Blüte zu entfalten. Die Verwandtschaft mit dem Vorchristlichen überwog noch. Man sah und verehrte - trotz des Glaubensdogmas von der Menschwerdung Gottes - in Jesus Christus doch mehr den Gott als den Menschen. Darum verwandelte sich der Papst aus dem Nachfolger Christi bald in den Stellvertreter Gottes auf Erden, und an die Stelle der allgemein-menschlichen Liebe trat als höchstes Gebot die Unterwerfung unter die Glaubensdogmen und der Gehorsam gegenüber den Sittenregeln der Kirche. Erst in einer späteren Epoche konnte der von Christus in die Menschheit versenkte Keim einer höheren Entwicklungsgestalt des Menschentums zur Entfaltung gelangen.

   Das Neue, das durch ihn in die Welt gekommen war, wirkte sich zunächst in anderer Art aus. Da die vorchristlichen Religionen aus den vorgeschichtlichen Zeiten der leiblichen Entwicklung der Menschheit überkommen waren, wurzelte das Bekenntnis zu ihnen in der blutsmäßigen Volkszugehörigkeit. Man wurde in sie hineingeboren. Wer indisches Blut in seinen Adern trug, verehrte den Brahma, wer ägyptischen Blutes war, bekannte sich zu Osiris, wer jüdischer Abstammung war, betete zu Jehova usw. Die christliche Religion gründet nicht in einer rassischen oder nationalen Blutszugehörigkeit. Man kann deshalb nicht in sie hineingeboren werden. Als ihr Träger mußte deshalb anstelle der nationalen Blutskräfte etwas anderes treten: eine staatsartige übernationale Organisation, in die man nach der Geburt durch einen kultischen Akt: die Taufe, aufgenommen wurde. Darum bileete sich die Bekennerschaft des Christentums zu einer Kirche als einer Art "Gottesstaat" aus, wie ihn die vor- und die außerchristlichen Religionen nicht kannten und kennen. Es bedurfte eines solchen organisatorischen Zusammenhaltes als Ersatz für das, was den heidnischen Religionen S34 die Blutskräfte bedeutet hatten. Aus diesem Grunde konnten im Christentum diejenigen, die als Kleriker diese kirchliche Gemeinschaftsorganisation repräsentierten, keine sich in sich selbst fortpflanzende kastenartige Blutsgemeinschaft bilden. So ergab sich für sie im Laufe des ersten Jahrtausends der Zwang zur Ehelosigkeit, zum Zölibat. Die Mitglieder des Lehrstandes rekrutierten sich immer wieder aus Angehörigen der anderen Stände. War man aber einmal durch Priesterweihe oder durch Eintritt in ein Kloster diesem Stande beigetreten, so gehörte man dieser höheren Klasse an. Ein zweites Moment der neuen Variante, welche die mittelalterliche Ständeordnung gegenüber dem oltorientalischen Kastensystem aufwies, lag darin, daß das Handwerk, das sich in den mittelalterlichen Städten entwickelte, eine gesellschaftlich ungleich größere Bedeutung erlangte, als es im Orient und selbst noch in der griechisch-römischen Antike besessen hatte. Es organisierte sich in den verschiedenen Zünften und Innungen, zu denen sich noch die Gilden der Kaufleute hinzugesellten. Dadurch machte sich das gewerbetreibende städtische Bürgertum in wachsendem Maß unabhängig von der Adelsherrschaft. "Stadtluft" - so hie es damals - "macht frei". Im weiteren Verlauf der Entwicklung übernahmen die Zünfte in den meisten Städten auch die politische Verwaltung und trugen dazu wesentlich zur Blüte der hohen spätmittelalterlichen Städtekultur bei. In denjenigen Städten, die sich durch ihre wirtschaftliche Macht auch gegenüber ihren Landesfürsten verselbständigten und innerhalb des Heiligen Römischen Reiches zu freien Reichsstädten erhoben, also "reichsunmittelbar" wurden, erlangten die Repräsentanten der Zünfte beziehungsweise Stadtverwaltungen, obwohl sie weiterhin dem Nährstand angehörten, Zutritt zu den Reichstagen und saßen in diesen gleichberechtigt neben den adligen Landesfürsten und geistlichen Herrschaften. Damit begann ein gesellschaftlicher Aufstieg der im Wirtschaftsleben Tätigen, der sich in der neueren Zeit dann in weiteren Schritten fortsetzte.

   Auf ein drittes Moment der neuen Variante schließlich, das in der mittelalterlichen Ständeordnung gegenüber der ehemaligen Form der Theokratie zutage trat, wird der Blick hingelenkt durch die Frage, ob denn die von der klassischen Antike entwickelte neue S35 Form der Gesellschaft in dieser Zeit wieder ganz verschwand oder sich doch in irgendeiner Art auch forterhielt. Die Antwort auf sie muß lauten, daß das letztere durchaus der Fall war. Dies geschah allein schon dadurch, daß vom römischen Weltreich, das ja beim Tode des Kaisers Theodosius im Jahre 395 in das west- und das oströmische geteilt worden war, im Jahre 476 nur das erstere unterging, das letztere dagegen noch fast ein Jahrtausend bis zum Ende des Mittelalters fortbestand und erst mit der Eroberung Konstantinopels durch die Türken im Jahre 1453 sein Ende fand. In ihm hatte nach wie vor der Kaiser die höchste weltliche Gewalt, der auch das Priestertum das heißt der Patriarch von Konstantinopel, unterstand. Aber auch das weströmische Reich dauerte in gewisser Weise fort: erstens in Gestalt des "Gottesstaates" der römischen Kirche, die nach dem altrömischen als dem "kanonischen" Recht lebte und lebt und dadurch schon in sich selbst eine Vermischung des theokratischen und des römischen Staatsgedankens darstellte. Diese Vermischung fand später auch darin ihren Ausdruck, daß das Papsttum im 8. Jahrhundert durch Urkundenfälschung sich mit der Errichtung des Kirchenstaates direkt auch eine weltlich-staatliche Herrschaft aneignete, die es bis zum Jahre 1870 ausgeübt hat. Außerdem aber wurde mit der Begründung des Heiligen Römischen Reiches durch die Kaiserkrönung Karls des Großen in Rom im Jahre 800 das weströmische Imperium auch als ein rein weltliches wiederhergestellt. Und so fühlten sich denn die römisch-deutschen Kaiser des Mittelalters durchaus als die legitimen Nachfolger der altrömischen Cäsaren.

   Im weiteren Verlauf der Geschichte verlagerte sich der Schwerpunkt des päpstlichen Machtanspruches immer mehr auf die Oberherrschaft, die im Sinne der alten Theokratie dem höchsten Repräsentanten der Priesterkaste auch über alle weltlichen Herrschaften zustand. Die Kaiser jedoch beanspruchten im Sinne des römischen Staatsgedankens die Oberherrschaft auch über das Priestertum. Dies hatte die jahrhundertelangen Kämpfe zwischen Kaisertum und Papsttum zur Folge, die das Mittelalter erfüllten und die ihren Höhepunkt in der Zeit der Staufenkaiser erreichten. Sie wurden um die Frage ausgefochten, ob dem Kaiser oder dem Papst die oberste S36 Herrschaft auf Erden zukomme. Mit der Enthauptung Konradins, des letzten Staufers, in Neapel nach seinem unglücklichen Kriegszug nach Italien trug das Papsttum zwar den Sieg über das Kaisertum davon. Aber es war gewissermaßen ein Pyrrhussieg. Denn wenige Jahrzehnte später fiel das Papsttum der Übermacht des französischen Königtums anheim, in dem ihm die Frühform einer ganz neuen politischen Machtorganisation entgegentrat. Dieser Sturz fand seinen Ausdruck in der fast 70jährigen "babylonischen Gefangenschaft" der Päpste in Avignon. Sie hatte das Schisma der Kirche und damit den Niedergang ihrer Machtstellung überhaupt zur Folge.

------------------

Nächste Seite:  5. Absolutismus und Merkantilismus