Anthroposophie        =           Dreigliederung

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3. Die humanistische Gesellschaft der Mittelmeerantike


S23   Auf die altorientalischen Kulturen folgte im Gang der Geschichte diejenige der Völker, welche in ihrer Blütezeit die Küstenländer des Mittelmeers, insbesondere aber die zwei großen Halbinseln Griechenland und Italien, bewohnten. Sie erstreckte sich zeitlich über das erste vorchristliche und die erste Hälfte des ersten nachchristlichen Jahrtausends. Sie war von anderer Art als jene des alten Orients, und zwar, wie in allen übrigen Beziehungen, so auch hinsichtlich der Gestaltung der Gesellschaft.

   Zunächst ist freilich zu bemerken, daß das im Orient zur Ausbildung gelangte Kastensystem mit dem Aufgang dieser neuen Kultur nicht etwa sogleich verschwand, vielmehr sich noch durch ihre ganze Dauer hindurch forterhielt. Auch bei den Völkern der Mittelmeerantike finden wir es noch überall in der einen oder anderen Form. So etwa bei den Griechen in der Unterscheidung zwischen Vollfreien, Halbfreien (Metöken bzw. Periöken) und Heloten beziehungsweise Sklaven. In Rom besaß noch weit bis in die Blütezeit der Republik hinein eine kleine Zahl vornehmster Familien das Privileg, die Priesterämter zu bekleiden. Sodann gab es da die Klasse der Patrizier, die der Krieger- und der Königskaste des Orients entsprach, des weiteren jene der Plebejer, des "niederen Volkes" der Handwerker und Handeltreibenden, schließlich jene der Sklaven, deren lateinische Bezeichnung Servus = Diener bedeutet und die allen übrigen als Dienende zur Verfügung standen, später größtenteils wirtschaftliche und speziell bäuerliche Arbeitsdienste zu leisten hatten.

   Zwar wurde diese Klassenschichtung der Gesellschaft bis zum Ende der Mittelmeerkultur niemals förmlich aufgehoben; sie verlor aber im Entwicklungsgang derselben immer mehr an Bedeutung. Denn S24 das Spezifische und Neue, was diese mit sich brachte, lag in ihrer Tendenz zur Ausgleichung der Kastenunterschiede - einer Tendenz, die symbolisch ebenso durch eine horizontale Linie bezeichnet werden könnte, wie wir im Schema des orientalischen Kastensystems die durch diese repräsentiert Herrschaftsorganisation durch eine Vertikale andeuteten.

   Was in der Frühzeit der klassischen Antike an Staatsgebilden entstand, waren zunächst noch reine Adels- oder Patrizierstaaten. Dies gilt sowohl von den verschiedenen griechischen Staaten Mykene, Athen, Sparta, Theben usw., die von Königen regiert wurden, wie auch vom römischen Staat, dessen erste Entwicklungsphase die Zeit der sieben römischen Könige darstellt. Die Herrscher derselben ließen sich entweder noch von Priestern beraten oder übten selber auch priesterliche Funktionen aus. Für Griechenland denken wir dabei an Stadtkönige wie Agamemnon, Menelaos, Odysseus und andere, von denen Homer in seine "Ilias" als von den Anführern des Griechenheeres erzählt, das gegen Troja zog, um den Raub der Helena zu rächen. Sie hatten als ihren Berater den priesterlichen Seher Tiresias in ihrer Mitte. Die römische Sage berichtet, daß der Gründer der Stadt, Romulus, der Sohn des Gottes Mars und einer menschlichen Mutter (Rhea Silvia) war. Sein erster Nachfolger Numa Pompilius begründete vor allem die religiösen Einrichtungen des neuen Staates und empfing seine diesbezüglichen Weisungen von der Nymphe Egeria.

   In den meisten der griechischen Staaten aber - wie auch in Rom - wurde, als das Königtum später vielfach in Tyrannis entartete, die königlich-monarchische durch die republikanische Staatsform abgelöst. Und mit der Einführung der letzteren setzte die Ausgleichung zwischen den verschiedenen Ständen ein. Sie führte - speziell in Rom im Verlaufe vieler, teils blutiger Auseinandersetzungen - allmählich zur völligen rechtlich-politischen Gleichstellung der Plebejer mit den Patriziern. Jene eroberten sich der Reihe nach für alle Ämter, die anfänglich ausschließlich den Patriziern zugestanden hatten, das Recht, sie mit zu besetzen, und damit fielen auch die blutsmäßigen Schranken, die ursprünglich zwischen den verschiedenen Klassen bestanden hatten. Gleichzeitig machte sich S25 der Staat von der Führung des Priestertums in dem Sinne unabhängig, daß von den Bürgerschaften nun rein weltliche Gesetzgeber berufen wurden, um neue Ordnungen beziehungsweise Verfassungen einzuführen: so in Sparta Lykurg (der zwar noch die Zustimmung des delphischen Orakels zu seiner Gesetzgebung einholte), in Athen Drakon und später Solon - in Rom die Zehn-Männer (decemviri). Diese arbeiteten im Zwölf-Tafel-Gesetz eine neue Verfassung und Rechtsordnung aus, die auf dem römischen Forum aufgestellt wurde, damit jeder Bürger von ihr Kenntnis nehmen konnte. An die Stelle des früheren theokratischen "Fas" trat jetzt das rein menschliche "Jus".

   Es blieb aber nicht bei der bloßen Verselbständigung des Staates gegenüber dem Priesterwesen beziehungsweise der Religion; sie schritt vielmehr, insbesondere in Rom, bis zur völligen Umkehrung des ehemaligen Verhältnisses fort. An die Stelle der einstigen Untertänigkeiten der Könige gegenüber den Priestern, wie sie im Orient bestanden hatte, trat jetzt diejenige der Religion gegenüber dem Staat. Die Priester wurden zu Staatsbeamten, die ehemaligen Volksgötter zu Staatsgöttern, die vormalige Nationalreligion wurde zur Staatsreligion. An die Stelle des ehemaligen Götterdienstes der Menschen trat die Dienstbarmachung der Götter für die Zwecke des Staates. In dem Maße, als im Laufe der Jahrhunderte die Zahl der Völker zunahm, die durch Kriege dem Römischen Reich einverleibt wurden, erlangten auch die religiösen Vorstellungen und Kulte derselben staatliche Anerkennung. Der Kaiser Tiberius beabsichtigte - nach einem Bericht Tertullians - sogar, den Gott der Christen unter die staatlich anerkannten Götter aufzunehmen. Doch scheiterte dieser Plan am Widerstand des Senats, der für solche Anerkennungen zuständig war. Dafür wurde das Christentum, als es dann unter Constantin und Theodosius seine förmliche Anerkennung erlangte, anstelle der heidnischen zur herrschenden Staatsreligion.

   Die menschliche Gesellschaft hatte also mit dieser ihrer neuen Ordnung den aus dem Orient überkommenen Charakter einer Herrschaftsorganisation keineswegs überwunden. Es war lediglich die Herrschaftsposition in ihr vom Priestertum an diejenigen S26 übergegangen, die jetzt den Staat repräsentierten. Und das hieß: von der Religion an den Staat, an die Politik. Und so wurde denn auch die Geschichte des Griechen- und vor allem des Römertums vornehmlich eine politische, und das heißt wesentlich auch eine solche von Kriegen und von durch diese entstandenen oder zugrunde gegangenen staatlichen Zusammenhängen. Wie die griechische Geschichte ausmündete in die Errichtung des Weltreichs Alexander des Großen, so die römische in die des Weltimperiums der Cäsaren. Die gesellschaftliche Herrschaftsposition, die in dieser Zeit der Staat erlangte, kam auch darin zum Ausdruck, daß auch das wirtschaftliche Leben in gewisser Weise jetzt in seinen Dienst gestellt wurde. In dem Maße, als die Plebejer Zutritt zu den Staatsämtern erlangten, gaben sie großenteils ihre ehemaligen handwerklichen und bäuerlichen Betätigungen auf und schlugen politische oder militärische Laufbahnen ein. Die ersteren überließen sie mehr und mehr ihren Sklaven, Tausende von solchen arbeiteten auf den Bauernhöfen reich gewordener Gutsbesitzer. Die Schiffe der Händler, die das Mittelmeer befuhren, wurden von Galeerensklaven gerudert. Und die Produkte des Handwerks, die auf den Markt kamen, wurden von in der Hausindustrie beschäftigten Sklaven erzeugt. In diesem Sinn stand auch das Wirtschaftsleben im Dienste derjenigen, die den Staat repräsentierten.

   Es stellt sich die Frage, ob in analoger Art, wie es in der ehemaligen Theokratie die Volksgätter gewesen waren, auch in dieser neuen Gesellschaftsform ein der Gesamtgesellschaft übergeordnetes Prinzip wirksam war: als die Quelle, aus der die Richtlinien ihrer Gestaltung erflossen. Dies war in der Tat der Fall. Die rechtliche und blutsmäßige Ausgleichung zwischen den Klassen, die am stärksten zwischen den mittleren derselben: den Patriziern und den Plebejern, sich vollzog und die neue Form des Staates, die hier entstand, allererst ermöglichte, wirkte sich so aus, daß die Mitglieder desselben sich nicht mehr in erster Linie als Angehöriger ihrer Klasse, sondern als Bürger des Staates, und das heißt: als Menschen schlechthin fühlten. Dadurch wurde in der Mittelmeerantike der Mensch überhaupt erstmals sich seines Menschentums, seiner Menschenwürde bewußt. Und so bildete sich zu ihrem bestimmenden S27 Lebensideal dasjenige der Verwirklichung des Menschentums, das heißt der Humanismus, der Humanität, aus. Nicht mehr der Gehorsam gegenüber den Göttern und die passive Einfügung in die von diesen geschaffene Gesellschaftsordnung war jetzt das höchste Gebot, sondern das wahre, volle Menschsein und die verantwortliche Mitwirkung an dem, wodurch dieses in der Gesellschaft verwirklicht wird: am staatlichen Leben. So waren Menschsein und Staatsbürgersein miteinander identisch geworden. Darum definierte Aristoteles den Menschen als das "Zoon politikon": das in staatlichen Gemeinschaften lebende Wesen. Und er fügte dieser Definition den Satz hinzu, daß weder Götter noch Tiere Staaten besitzen, sondern allein der Mensch. Dieser Besitz ist es deshalb, der ihn zum Menschen macht. So bildete jetzt das Staatsbürgersein mit allem, was an Rechten und Pflichten dazu gehörte, den vornehmlichsten Inhalt des Menschseins. Freilich nicht den einzigen.

   Für den Griechen kam noch ein Zweites hinzu, das allerdings mit dem Staat, wie er sich damals gestaltete, aufs engste zusammenhing. In dem im vorangehenden Kapitel angeführten Zitat aus der "Historia Mundi", welches die auf die Gesellschaft bezügliche Gesinnung des Ägypters charakterisierte, wurde auf das "Hören" und das "Schweigen" hingewiesen, das der Mensch damals zu erlernen hatte. Zu "hören" war damals, was die Gottheit durch Priestermund oder Königswort als Gebot verkündete. Dieses Gebot stand nicht zur Diskussion. Ihm war nur in schweigendem Gehorsam Folge zu leisten. Die altorientalischen Kulturen waren in diesem Sinn noch "stumm" geblieben. Zum Wesen des Staates dagegen, wie er in der griechisch-römischen Kultur entstand, gehörten die Versammlungen seiner Bürger, in denen ein jeder das Wort ergreifen konnte und bei der Beschlußfassung seine Stimme abgeben mußte. Da wurde die Gesellschaft zu einer "redenden". Darum erschien dem Griechen die Sprache als das Menschlichste am Menschen. Sie entwickelten ebenso, wie dann auch die Römer, für juristische und politische Zwecke eine Kunst der Rede, wie sie weder früher je bestanden hatte noch später jemals wieder erlangt wurde. Und sie schufen in ihrer Dichtung eine Kunst der Sprache, die in allen drei Formen ihrer Handhabung: als episch-erzählende, als S28 lyrisch-gesangliche und als dramatisch-dialogische, höchste Meisterwerke hervorbrachte. Schließlich entfaltete sich auch die Philosophie bei ihnen im Elemente der Rede. Sokrates, der erste ihrer drei größten Denker, entwickelte seine Philosophie nur im Gespräch, nicht im geschriebenen Wort - Plato, der zweite derselben, verfaßte seine sämtlichen Werke in der Form von Dialogen - und Aristoteles, der dritte, schrieb in seiner "Rhetorik" wenigstens noch ein Buch über die Redekunst.

   Wenn ferner die Griechen alle nichtgriechischen Völker als "Barbaren" bezeichneten, so bedeutete dieser Ausdruck ursprünglich so viel wie "Stotterer, Stammler" - denn im Vergleich mit ihrer eigenen empfanden sie alle anderen Sprachen als ein bloßes Stammeln. Hatte doch in ihrer Sprache die menschliche Rede einen zuvor nie gekannten Grad von logisch-grammatikalisch-syntaktischer Durchbildung erfahren! Weil aber ein Kind, das nur erst stammelt, das heißt, die Sprache noch nicht völlig erlernt hat, noch kein voll entwickelter Mensch ist, nahm auch das Wort "Barbar" = Stammler später die Bedeutung eines "Unmenschen" an, das heißt eines Menschen, der das Menschliche in sich noch nicht voll verwirklicht hat.

   Eine analoge Bedeutung wie für die Griechen die Sprache, erlangte, ebenfalls im Zusammenhang mit der Staatsbildung, für die Römer das Recht - das in seiner Ausgestaltung einerseits als öffentliches, andererseits als privates ihre größte Schöpfung darstellt. Nur wer in der Ordnung dieses Rechts lebt - das war ihre Überzeugung -, ist ein voller Mensch. Darum breiteten sie ihr Imperium und mit diesem das in ihm geltende Recht auch mit zu dem Zwecke über die damalige Ökumene aus, die Völker auf das Niveau des Vollmenschlichen zu heben.

    Gemeinsam schließlich war beiden: den Griechen wie den Römern, die Auffassung, daß, wie der Mensch überhaupt in der Mitte zwischen Göttern und Tieren steht, so auch er in sich selbst eine Mitte ausbilden muß, um ganz Mensch zu sein. Das erreicht er, wenn er das Geistig-Seelische und das Physisch-Leibliche in Einklang miteinander zu bringen vermag. Diesen Einklang sah der Grieche in der "Kalokagathie" verwirklicht, in welcher Schönheit S29 des Leibes mit moralischer Güte der Seele verbunden ist. Ein analoges Lebensziel brachte der Römer zum Ausdruck in dem Worte: "Mens sana in corpore sano" - ein gesunder Geist in einem gesunden Körper.

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